Hallo Ihr Lieben,
ich fange ab dem 01. April einen neuen Job an und muss meinen aktuellen Job daher natürlich kündigen. Dort habe ich eine gesetzliche Kündigungsfrist, also 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. des Monats.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich bereits jetzt bzw. Anfang Februar zum 31.03. kündigen kann, ohne dass der Arbeitgeber mich vorher entlässt. Eigentlich dürfte das nicht passieren, da ich bereits seit 5 Jahren im Unternehmen tätig bin und der Arbeitgeber daher eine Frist von 2 Monaten hat.
Da mein Arbeitgeber etwas 'schwierig' ist, habe ich einfach Angst dass die mich statt zum 31.03., bereits zum 15.03. kündigen. Ich möchte jedoch reinen Tisch machen und so schnell wie möglich die Kündigung einreichen.
Ich hoffe man versteht mein Anliegen, über Hilfe diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Kündigung als Arbeitnehmer bei gesetzliche Kündigungsfrist
14. Januar 2024
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Frage vom 14. Januar 2024 | 17:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung als Arbeitnehmer bei gesetzliche Kündigungsfrist
#1
Antwort vom 14. Januar 2024 | 17:35
Von
Status: Heiliger (20192 Beiträge, 7311x hilfreich)
Zitat :Nun stelle ich mir die Frage, ob ich bereits jetzt bzw. Anfang Februar zum 31.03. kündigen kann,
Yes, you can - AN können zu einem bestimmten Termin kündigen; die Kündigungsfrist ist ja nur die Mindest-Frist zum Kündigen. Wenn es tatsächlich rein nach § 622 BGB geht, hat der AG i.d.T. eine K-Frist von 2 Monaten, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 5 J besteht. Vor allem braucht der AG einen Grund, dir zu kündigen, sofern du nicht in einem Kleinbetrieb arbeitest, in dem das KSchG nicht greift.
Wenn Kleinbetrieb, solltest du besser warten und erst kündigen, wenn es keine Gegenkündigung mehr geben kann.
#2
Antwort vom 14. Januar 2024 | 19:23
Von
Status: Lehrling (1671 Beiträge, 289x hilfreich)
Zitat :da ich bereits seit 5 Jahren im Unternehmen tätig bin und der Arbeitgeber daher eine Frist von 2 Monaten hat.
Dann sei dir aber sicher dass die längere Frist nicht auch für dich gilt. Die meisten AG formulieren das so in den Arbeitsverträgen.
Bei 2 Monaten zum Monatsende wäre dann Anfang Februar nämlich schon zu spät.
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