Kündigung auf Ärztlichen Rat, Arbeitsunfähigkeit und noch offene Arbeit

24. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung auf Ärztlichen Rat, Arbeitsunfähigkeit und noch offene Arbeit

Hallo Liebe Forummitglieder,

ich hätte da mal so paar kleine Fragen.

Zu meiner Situation:
Es gab starke Differenzen mit meinem derzeitigen Arbeitgeber. Von Aufforderung zu Arbeit während der Krankschreibung bis über sehr grenzwertigen Äußerungen etc.. Das ist auch nicht weiter wichtig. Mit dem Ärzten, Arbeitsamt und Co. ist alles abgeklärt und durch. Es fehlt nur noch die eigentliche Kündigung.

Jetzt sind wir eine kleine Firma und ich die einzige Grafikerin. Bei mir auf dem Rechner sind noch unfertige Projekte, welche natürlich mit Programmen gemacht sind, mit denen ein Laie nicht umgehen kann. Dazu noch eine fertige PDF die eigentlich fertig für den Druck ist, er aber nicht weiß wir man die Datei richtig speichert und in den Druck gibt. Er hat quasi jegliche Verantwortung auf mich abgeladen und nie auch nur gefragt wie was geht.

Ich bin derzeit aufgrund der Kündigung auf ärztlichen Rat Arbeitsunfähig geschrieben. Er weiß nicht das ich im Begriff bin zu Kündigen (wollte vorab erstmal alles abklären bevor ich irgendwas weitergebe). Jetzt habe ich per Whatsapp (ja dort schreibt er alles, inkl. Beleidigungen und Co.) wieder eine Nachricht bekommen, dass ich das während meiner "Krankschreibung" zu drucken habe, weitere Projekte zu tun habe und bla. "Mit könne es ja nicht so schlecht gehen". "Sitze ja eh nur vom Rechner. Das ist nicht anstrengend, blablabla".

Ich möchte morgen kündigen. Habe auch ein Termin, nur das er denkt, dass ich extra zur Arbeit komme um meine Sachen fertig zu machen.

Daher meine eigentliche Frage:
Was muss ich noch tun?

Muss ich die quasi fertige PDF noch drucken, obwohl ich bis zum Ende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheindigung habe?
Muss ich ihn in meinen Kram einlernen, obwohl er nicht ein funken Wissen in meinen Programmen hat?
Was sind überhaupt noch meine Pflichten?

Und eine Frage hinterher: Ich habe dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen (bin dort seit 2017). Laut Vertrag habe ich 24 Tage im Jahr. Muss er mir de Tage den noch nachträglich auszahlen und muss ich Ihn darauf hinweisen?
Ist es ebenfalls meine Pflicht ihm zu sagen, ab wann ich wirklich ins Krankengeld komme? Er sieht ja die "Gründe" nicht. Eskaliert ist alles nachdem ich im Januar 2 Wochen wegen einer Grippe flachlag. Aber Krankengeld bekomme ich ja dann aufgrund der "Psychischen"-Prognose. Also darf er die 2 Wochen Grippe ja nicht dranrechnen. Ich bin seit dem 12.02 deshalb Arbeitsunfähig geschrieben. Daher bekomme ich ab dem 26.03.19 Krankengeld. Kündigen werde ich zum 31.03.19. Heißt ich bekomme für 4 Tage dann Krankengeld. Mein Chef wird aber sicher die 2 Wochen Grippe draufrechnen und mein Gehalt nicht so zahlen wie er sollte. Kann ich dagegen was machen? Also bevor es zu sowas kommen kann?

Vielen Lieben Dank im Vorraus.

Jazz

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Wenn du krank(geschrieben) bist, musst du gar nichts tun - nix ausdrucken, nix fertig machen, niemanden einarbeiten. Und vor allem musst du eines nicht: die Probleme deines AG lösen. Oder dich für diesen AG auf irgendeine Weise krumm machen.
Wenn der AG deiner Krankschreibung misstraut, kann er dir den Medizinischen Dienst der KK auf den Hals hetzen, damit die die Berechtigung der Krankschreibung prüfen. Das war es auch. Du solltest es dir aber nicht leisten, dich ins Unrecht zu setzen, etwa durch eine vorgetäuschte Krankheit.
Dein AG sollte wissen, dass er dir den Urlaub auzubezahlen hat, wenn du ihn bis Vertragsende bzw. Ende der Kündigungsfrist nicht nehmen kannst. Er sollte auch in der Lage sein, dreiundvierzig Tage abzuzählen. Du musst dem AG nicht seinen Job erklären und solltest dich auch davor hüten.
Wenn es hakt, ist immer noch Zeit, was zu tun.

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#2
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit der Krankenkasse und Co. ist alles besprochen und durch.
Er hatte damals vom Arbeitsamt einen "Eingliederungsbonus" bekommen, da ich krankheitstechnisch mal ausfallen könnte. Habe sowohl von der Medizinischen Dienst der Krankenkasse und dem des Arbeitsamtes Belege dafür da. Der extreme Druck und stress "Gliedern" mich nur nich wieder ein, sondern verschlimmern die eigentliche Krankenheit nur deutlich mehr. Meine Werte waren in den letzten Monaten schon nicht mehr Pralle, wollte aber genau sowas vermeiden.

Daher brauche ich davor keinerlei Angst haben.

Das mit dem Urlaub: Muss das in die Kündigung rein? Im Formular, dass er vom Arbeitsamt ausfüllen muss, steht genau dieselbe Fragestellung bei. Sollte reichen oder?
Steht ja auch auf meiner Abrechnung und das Arbeitsamt wird sicher keinen Tag mehr zahlen wollen, als nötig.

Mein Problem ist, dass er nicht abzählen kann, da er nicht weiß, dass die Begründung der Krankschreibung eine andere ist. Die 2 Wochen davor hatte ich wirklich nur Grippe. Jetzt bin ich wegen der extremen Reaktion auf diese 2 Wochen quasi beim Arzt zusammengebrochen und daher direkt aus dem Verkehr gezogen worden.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Du scheinst wohl alles voraus absichern zu wollen.
Ich kann nur sagen: lass den AG arbeiten. Der Urlaub - bzw. das Entgelt dafür - geht dir auf keinen Fall verloren.
Und so, wie du den Stand der Beziehungen zum AG darstellst, wette ich fast darauf, dass er auch den allerberechtigsten Hinweis ( tut weh, ich weiß ;-/ ) von dir auf irgendwas kaum akzeptieren und umsetzen wird.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Er wird rein gar nichts akzeptieren und selbst wenn alles dran setzen sich stur zu stellen.
Ich rechne schon damit, dass es noch ne Menge ärger geben wird, aber vor allem war mir wichtig zu wissen, ob ich da morgen noch irgendwas machen darf.

Ich bekomme nämlich mein Grundgehalt ß 250€ Gesundheitsbonus + 250 Grafikation.
Beides darf er mir im Krankenheitsfall (laut Vertrag) streichen, was er entsprechend auch macht.
Daher sehe ich es besonders nicht ein für ihn irgendwas zu machen. Vor allem da ich die Grafikation bei Kündigung 3 Monate zurückzahlen darf. Alles ganz, ganz komisch.

Daher ich meine "Absicherung" eigentlich nur dafür da, um rauszufinden was ich tun und verlangen kann, wenn er von sich aus meint den "bösen" spielen zu müssen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go447472-23):
Ich möchte morgen kündigen.

Dann sollte man das machen - und zwar gerichtsfest.



Zitat (von go447472-23):
Habe auch ein Termin,

Warum bitte?
Wofür genau?
Von wem initiiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go447472-23):
Ich möchte morgen kündigen.

Dann sollte man das machen - und zwar gerichtsfest.



Zitat (von go447472-23):
Habe auch ein Termin,

Warum bitte?
Wofür genau?
Von wem initiiert?


Natürlich Kündige ich gerichtsfest. Habe das auch alles schon fertig. Brauche ich ja schon alleine für das Arbeitsamt.

Und den Termin habe ich indirekt. Er wollte da sich dies, das jenes mache und ich habe ihn gefragt wann er morgen den im Büro ist. Habe das Schreiben mit der Küdigung auf Ärztlichen Rat erst seit Freitag ausgefüllt bekommen. Daher gehts erst nächste Woche und will es so schnell wie möglich hinter mir haben.
Da wir ein Montagebetrieb sind, ist mein AG meist gar nicht im Büro. Also frage ich lieber nach wann er den da ist, bevor ich umsonst hinfahre.
Ich fürchte nur, dass er denkt das ich zum arbeiten hinfahre. Aber naja. Das soll ja nicht mein Problem sein. Habe nichts dergleichen gesagt oder versprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass Sie für die Zeit der Urlaubsabgeltung kein Arbeitslosengeld I erhalten werden.

Im Übrigen wird es wohl noch darum gehen müssen, ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. Vielleicht sollte aus diesem Grunde morgen eine vernünftige Übergabe gegen ein gutes Arbeitszeugnis verabredet werden.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Vielleicht sollte aus diesem Grunde morgen eine vernünftige Übergabe gegen ein gutes Arbeitszeugnis verabredet werden.

Ein überaus optimistischer Rat angesichts
Zitat (von go447472-23):
Er wird rein gar nichts akzeptieren und selbst wenn alles dran setzen sich stur zu stellen.




Zitat (von go447472-23):
Und den Termin habe ich indirekt.

Nochmal, was will man denn da? Arbeiten will man ja offenbar nicht ...


Da es keine fixe Teminabrede gibt, würde ich da gar nicht hinfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis hat er bei anderen auch nicht ohne Anwalt rausgegeben. In der Kündigung steht daher eine Frist mit drin. Ebenso wie für das Ausfüllen der Formular für das Arbeitsamt.

Und hin muss ich, weil dort noch Sachen von mir sind und ich eine Unterschrift will, dass er meine Kündigung bekommen hat. Dem Spaß hatte einer meiner Kollegen nämlich auch schon.
Daher fahre ich hin, geb ihn die Kündigung, lass mir unterschreiben, dass er diese bekommen hat, packe meine Sachen und auf nimmer wiedersehen. Wollte nur sichergehen, dass er für die Unterschrift da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Und was macht man, wenn es keine Unterschrift gibt? Denn das scheint ja gar nicht so unwahrscheinlich:

Zitat (von go447472-23):
Er wird rein gar nichts akzeptieren und selbst wenn alles dran setzen sich stur zu stellen.


Stressfreier wäre es wohl die Sachen zu holen wenn er nicht da ist und die Zustellung gerichtsfest zu machen, z.B. per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieher.

Und man sollte sich einen Zeugen mitholen, wenn an die Sachen abholt, nicht das es nachher heißt man habe da noch Firmeneigentum mitgenommen ...
Der kann dann auch gleich den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Arbeitgebers bestätigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Deshalb will ich da direkt Montag hin und nicht am letzten möglichen Tag.
Ich werde dort auch nicht alleine sein. Keine Sorge.

Je nachdem wie es läuft, soll ich direkt zum Arbeitsamt gehen. Wie gesagt, um die eigentliche Kündigung mache ich mir keine Sorgen.
War mir nur nicht sicher, ob ich ihn noch alles zeigen muss und bla.
Aber wenn ich echt nichts machen muss mehr, bin ich sehr beruhigt.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Du brauchst keine Unterschrift deines Chefs. Es reicht vollkommen wenn die Kündigung in den Wirkungsbereich der Firma Gerät, also in den Briefkasten. Da Du ohnehin ja nicht alleine dorthin zu fahren gedenkst, hast du Zeugen für den Einwurf.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go447472-23):
War mir nur nicht sicher, ob ich ihn noch alles zeigen muss und bla.

Nö, man muss nur eine normale Übergabe machen.
Also Firmeneigentum zurückgeben, eigene Sachen entfernen und höchstens noch sagen in welchem Hauptverzeichnis er die Dateien findet.
Eine Einweisung in die Programme schuldet man nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Mein Problem ist, dass er nicht abzählen kann, da er nicht weiß, dass die Begründung der Krankschreibung eine andere ist. Die 2 Wochen davor hatte ich wirklich nur Grippe. Jetzt bin ich wegen der extremen Reaktion auf diese 2 Wochen quasi beim Arzt zusammengebrochen und daher direkt aus dem Verkehr gezogen worden.

Dann beginnt die sechswöchige Lohnfortzahlung auch nicht neu und Sie fallen 6 Wochen nach Beginn der Grippe in den Krankengeldbezug. Die unterschiedlichen Begründungen für die Krankschreibung wirken sich nur dann zu Ihrem Vorteil aus, wenn Sie zwischen den beiden Krankheiten mindestens ganz kurz arbeitsfähig waren. Krankheiten, die nahtlos(!) ineinander übergehen, zählen für die Lohnfortzahlung und das Krankengeld als eine Krankheit, auch wenn es medizinisch gesehen völlig unterschiedliche Krankheiten sind.
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/neue-erkrankung-erneute-arbeitsunfaehigkeit-und-die-gehaltsfortzahlung-389890

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Mein Problem ist, dass er nicht abzählen kann, da er nicht weiß, dass die Begründung der Krankschreibung eine andere ist. Die 2 Wochen davor hatte ich wirklich nur Grippe. Jetzt bin ich wegen der extremen Reaktion auf diese 2 Wochen quasi beim Arzt zusammengebrochen und daher direkt aus dem Verkehr gezogen worden.

Dann beginnt die sechswöchige Lohnfortzahlung auch nicht neu und Sie fallen 6 Wochen nach Beginn der Grippe in den Krankengeldbezug. Die unterschiedlichen Begründungen für die Krankschreibung wirken sich nur dann zu Ihrem Vorteil aus, wenn Sie zwischen den beiden Krankheiten mindestens ganz kurz arbeitsfähig waren. Krankheiten, die nahtlos(!) ineinander übergehen, zählen für die Lohnfortzahlung und das Krankengeld als eine Krankheit, auch wenn es medizinisch gesehen völlig unterschiedliche Krankheiten sind.
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/neue-erkrankung-erneute-arbeitsunfaehigkeit-und-die-gehaltsfortzahlung-389890


Ich war dazwischen wieder 2 Wochen arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mal ganz trocken auf den Punkt gebracht:

* Du hast offenbar eine Krankheit, die durch Streß ausgelöst oder zumindest verschlimmert wird.
* Dein Chef weiß das, interessiert sich aber weder dafür noch für elementare Aufgaben einer Unternehmensführung.
* Du willst kündigen und hast Dich entsprechend darauf vorbereitet (mit Arbeitsamt & Co. abgeklärt).
* Du bist momentan arbeitsunfähig.

Das letzte, was ich in dieser Situation machen würde, wäre: Mich dem Streß einer Konfrontation mit dem Chef auszusetzen. Ich würde meinen Krempel dort abholen, wenn der Chef nicht da ist. Die Kündigung würde ich eiskalt per Gerichtsvollzieher zustellen lassen - soll er doch den anbrüllen.

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