Kündigung auf Postweg verschwunden - was nun?

22. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung auf Postweg verschwunden - was nun?

Hallo zusammen,

angenommen AG hat mit AN einen Arbeitsvertrag als „Key Account Manager" mit Überlassung eines Firmenwagens und Laptop geschlossen, Arbeitsbeginn 17.04. mit sechsmonatiger Probezeit.

AN meldet sich am 14.06. krank, informiert AG am gleichen Tag. Die Zugänge wurden vermutlich Montag gesperrt; AN hat keinen Zugriff mehr auf Daten auf Laptop/Handy. AN sieht in App der deutschen Post eine Briefankündigung des AG mit Einschreiben Rückschein am 18.06. Aus privaten Gründen hat AN eine Umleitung in ein Postfach in Wohnortnähe.

Laut Track des Einschreibens ist die Sendung am 17.06. versendet worden; als Info kam am gleichen Tag die Info „Die Sendung wurde am 17.06.2024 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.". Am 18.06. kam das letzte Update mit „Ihre Sendung wurde am 18.06.2024 in unserem Logistikzentrum bearbeitet.". Damit endet die Aufzeichnung. Im Postfach wurde nichts zugestellt, es wurde kein Brief zugestellt.

AG schreibt heute am 21.06. eine Mail an AN, mit der Forderung auf Aktualisierung der Wohnadresse. Es wird auf die „arbeitsvertraglichen Pflichten" hingewiesen; des Weiteren mit Drohung einer Anzeige wegen Betruges und Diebstahl, wenn Frist der Rückmeldung bis Montag nicht eingehalten wird.

Frage: per Gesetz gilt die Kündigung erst als „angekommen" wenn diese physisch vorhanden ist. Ab dem Tag gelten die 14 Tage Kündigungsfrist. Was gilt, wenn einwandfrei vom AN nachgewiesen werden kann, dass er das Einschreiben nicht erhalten hat?
Zur Info: auch ein Einschreiben mit Rückschein wird an ein Postfach zugestellt; jedoch muss in der Filiale der Empfang quittiert werden. Entsprechend ist mit einem Verlust des Schreibens im Briefzentrum zu rechnen.

Darf der AG dem AN Betrug unterstellen, obwohl die Wohnadresse übereinstimmt?

Wie muss der AG nun korrekt kündigen?

Was muss der AN nun machen? Antwort auf die Mail dann mit Bestätigung der im Arbeitsvertrag hinterlegten Adresse? Muss der AN dem AG das Vorhandensein des Postfachs mitteilen?

Hat der AN eine Mitschuld? Bzw. Muss mit anderen Konsequenzen gerechnet werden? Theoretisch ist der AG dazu in der Pflicht, den Brief nachzuhalten, der AN kann für den Verlust durch das Postunternehmen nichts?

Danke für die professionelle Einschätzung.

Gruß

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17964 Beiträge, 6612x hilfreich)

'Viel Lärm um nichts' bin ich versucht zu sagen. Fakt ist offenbar, dass die Kündigung nicht bei dir angekommen ist. Folglich 'gibt' es derzeit keine Kündigung, folglich beginnt auch keine Frist. Anzunehmen, dass du unerlaubte Annahmeverweigerung betrieben hättest, scheint nach deiner Darstellung eher kühn.

Der AG hat sicherzustellen, dass die Kündigung in den 'Machtbereich' des AN kommt - wie er das macht ist seine Sache. Was der AG 'unterstellt', scheint mir eher unerheblich; er baut halt eine Drohkulisse auf.

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#2
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Heißt, der AN sollte sachlich, ohne persönliche Befindlichkeit antworten? Quasi „lest im Arbeitsvertrag nach und nehmt die richtige Adresse"? Bei der Anmeldung bei DATEV hat der AG den Vornamen mit einem anderen AN verwechselt und den Ort falsch geschrieben. In der Bewerbung des AN stehen die Daten 100% korrekt drin.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17964 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Heißt, der AN sollte sachlich, ohne persönliche Befindlichkeit antworten? Quasi „lest im Arbeitsvertrag nach und nehmt die Adresse"?

a) sachlich, ohne pers. Befindlichkeit: unbedingt
b) lest im AV nach: ebensowenig - AN muss AG nicht belehren

Es reicht vollkommen aus zu sagen, dass du die Kündigung nicht erhalten hast. Der AG muss den Zugang beweisen können . -

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#4
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Zitat-Funktion klappt über das iPhone nicht.

Offiziell weiß der AN nichts über die Kündigung. Durch den fehlenden Zugang erst Recht, jedoch über die Briefvorschau (weiß der AG nicht).

Indirekt ist der AN doch informiert, da ihn ein Kunde bereits privat angeschrieben hat mit der Frage, ob er dort nicht mehr arbeite.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17964 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Indirekt ist der AN doch informiert

... mag sein, ist aber irrelevant: Die Kündigung muss als Schriftstück 'körperlich' zugegangen sein. Selbst wenn man dir die K als Email vorab geschickt hätte - irrelevant.

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#6
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 28x hilfreich)

Nunja. Offensichtlich hat der AG im Rahmen der Sendungsverfolgung die Information bekommen, dass das Schreiben im Rahmen eines Nachsendeauftrages weiter geleitet wurde.
Wohin dürfte aus Datenschutzgründen für ihn nicht ersichtlich sein.

Hier ist die Vermutung des AG, dass der AN umgezogen ist, naheliegend. Und man ist durchaus verpflichtet dem AG seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.

Schreiben sie zurück, dass die Anschrift korrekt ist und die Post an ein Postfach gesendet wird.

Ich vermute Mal sie sind noch in der Probezeit, insofern ist der Nutzen von Spielchen doch arg begrenzt.

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#7
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich vermute Mal sie sind noch in der Probezeit, insofern ist der Nutzen von Spielchen doch arg begrenzt.

Was bedeutet „Spielchen"?

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#8
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Was bedeutet „Spielchen"?


Damit meine ich den Zugang einer (mutmaßlichen) Kündigung zu verzögern um andere Fristen zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wird sicherlich nicht passieren. Der AN kann nichts für die Verzögerung von einer Woche (laut Track Deutsche Post).

Vermutlich wird der AN bis Montag die Angabe machen, dass die Adresse in der Bewerbung korrekt ist (da Vornamen-Verwechslung in Datev-Schreiben und falsch geschriebener Wohnort). Vermutlich ist es schon im Arbeitsvertrag falsch geschrieben (bezogen nur auf den Wohnort).

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#10
 Von 
Sumsalabim
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Mutmaßungen über die falsche Adresse kann der AN einfach prüfen:
In der Briefankündigung nochmal den Umschlag ansehen und die Adresse vergleichen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Viel Lärm um nichts' bin ich versucht zu sagen.

Sicherlich zu recht, denn schon die Überschrift stimmt ja nicht, die Sendung ist nicht verschwunden, man kennt sogar den aktuellen Standort.



Zitat (von Fragensteller1993):
AG schreibt heute am 21.06. eine Mail an AN, mit der Forderung auf Aktualisierung der Wohnadresse.

Ich würde mal nachsehen, was konkret denn als Adresse im Arbeitsvertrag drinsteht.
Wenn das die korrekte Anschrift drin steht, würde ich nur antworten das es an der Adresse aus dem Arbeitsvertrag nichts zu aktualisieren gibt.



Zitat (von Fragensteller1993):
Es wird auf die „arbeitsvertraglichen Pflichten" hingewiesen

Und das wäre welche konkret die da in Frage kämen?



Zitat (von Fragensteller1993):
des Weiteren mit Drohung einer Anzeige wegen Betruges und Diebstahl, wenn Frist der Rückmeldung bis Montag nicht eingehalten wird.

Da würde ich mitteilen, dass man sich mit so was zum einen lächerlich macht, zum anderen sich in den Bereich der strafrechtlichen Relevanz des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) begibt und ich mir nei umsetzung seinerseits entsprechende straf- und zivilrechtliche Schritte vorbehalte.

Die Rückmeldefrist bis Montag dürfte zu kurz sein, ich würde erst Dienstag oder Mittwoch antworten.

Wie gesagt, ich würde so vorgehen, einfach um solchen aufgeplusterten Möchtegerns einen Dämpfer zu verpassen.
Natürlich ist so ein Vorgehen nicht unbedingt deeskalierend. Aber man zeigt, das man sich nicht jede Dummheit des AG gefallen lässt.



Zitat (von Fragensteller1993):
Danke für die professionelle Einschätzung.

Die Profis gibt es hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]



Zitat (von KarlMachtMit):
Offensichtlich hat der AG im Rahmen der Sendungsverfolgung die Information bekommen, dass das Schreiben im Rahmen eines Nachsendeauftrages weiter geleitet wurde.

Richtig, der AG sieht wohl die gleichen Statusinformationen wie der TS.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Was muss der AN nun machen?


Da der AN wohl immer noch AU ist, würde ich fast meinen, dass er solange das andauert, gar nichts machen muss.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#13
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Da der AN wohl immer noch AU ist, würde ich fast meinen, dass er solange das andauert, gar nichts machen muss.....


Nur die AU schützt vor der Kündigung nicht...

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17964 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
gar nichts machen

... von der K'Schutzklage gegen beide Kündigungen abgesehen, natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Nur die AU schützt vor der Kündigung nicht...


Es ging um "Meldeardesse mitteilen" oder Sachverhalt klären oder

Zitat (von Fragensteller1993):
Es wird auf die „arbeitsvertraglichen Pflichten" hingewiesen; des Weiteren mit Drohung einer Anzeige wegen Betruges und Diebstahl, wenn Frist der Rückmeldung bis Montag nicht eingehalten wird.


All diese Sachen.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#16
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Vermutlich wird der AN bis Montag die Angabe machen, dass die Adresse in der Bewerbung korrekt ist (da Vornamen-Verwechslung in Datev-Schreiben und falsch geschriebener Wohnort). Vermutlich ist es schon im Arbeitsvertrag falsch geschrieben (bezogen nur auf den Wohnort).


Zitat (von Fragensteller1993):
Aus privaten Gründen hat AN eine Umleitung in ein Postfach in Wohnortnähe.


Das ist doch alles reichlich dubios! Also der AG hat an eine falsche Wohnadresse versendet (was jetzt auch immer der Fehlergrund sein mag) und dann ist das an die falsche Adresse gesendete Einschreiben an ein Postfach weitergeleitet worden und nun verschwunden?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Also der AG hat an eine falsche Wohnadresse versendet (was jetzt auch immer der Fehlergrund sein mag) und dann ist das an die falsche Adresse gesendete Einschreiben an ein Postfach weitergeleitet worden und nun verschwunden?

Ich denke eher, dass dem AG anhand der Statusinformationen kräftig die Phantasie durchgegangen ist.
Die Sendung ist auch nicht verschwunden, man kennt sogar den aktuellen Standort der Sendung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich denke eher, dass dem AG anhand der Statusinformationen kräftig die Phantasie durchgegangen ist.


naja,
Zitat (von Fragensteller1993):
Arbeitsbeginn 17.04. mit sechsmonatiger Probezeit.

AN meldet sich am 14.06. krank, informiert AG am gleichen Tag.


Nun schickt der AG die Kündigung und bekommt u.U. die Rückmeldung "nicht zustellbar".....

AN hat Auto Notebook usw und ist nicht erreichbar, dem ersten Anschein nach ist auch die Wohnadresse falsch.
Da kann man schon mal so denken....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
und bekommt u.U. die Rückmeldung "nicht zustellbar".....

Ja, dann könnte man es nachvollziehen.
Nur bekam er diese Rückmeldung halt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, dann könnte man es nachvollziehen.
Nur bekam er diese Rückmeldung halt nicht.


Die Kündigung ging dem AN am Samstag per persönlicher Briefkastenzustellung zu. Also gilt für den AG Samstag +14 Tage?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33907 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Also gilt für den AG Samstag +14 Tage?
Keine Ahnung.
Sie lag schon am 22.6. im persönlichen Briekasten.
Hattest du dem AG am 21.6. deine Melde-/Wohnadresse mitgeteilt?

Welches Enddatum/Ende des Beschäftigungsverhältnisses steht denn nun in der lesbaren schriftlichen Kündigung, die du am Samstag im Briefkasten gefunden hast?

Ich vermute, es ist die *alte* Kündigung.
Oder hat der AG eine neue Kü. mit neuem Datum und neuem Ende und Meldeadresse versendet/zugestellt?

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