Hallo,
in meiner Arbeitsteile werde ich von meiner Chefin gemobbt, d.h. ich muss als Einzigster irgendwelche Dinge tun und Sie spricht auch nicht mit mir persönlich. Ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten brachte ebenfalls keine neuen Erkenntnisse.
Nun bin ich seit seit einigen Wochen in Behandlung (Psychiatrie). Der Arzt hat mich u.a. über eine Beendigung auf ärztlichen Rat hingewiesen. Dies will ich nun tun, zumal mir per 01.02.2019 ein euer Job in Aussicht steht.
Was muss ich tun, damit ich bei eigener Kündigung nicht gesperrt werde? Oder sollte ich mich lieber von meinem jetzigen Arbeitergeber kündigen lassen?
Frank
Kündigung auf ärztlichen Rat
27. Dezember 2018
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Frage vom 27. Dezember 2018 | 14:43
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung auf ärztlichen Rat
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2018 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Dies will ich nun tun, zumal mir per 01.02.2019 ein euer Job in Aussicht steht.
Was muss ich tun, damit ich bei eigener Kündigung nicht gesperrt werde?
Da Sie einen neuen Job haben - wer sollte Sie da wofür genau sperren?
#2
Antwort vom 27. Dezember 2018 | 16:23
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Bei einer Eigenkündigung ohne anerkannten Grund würde für Januar kein Alg gezahlt werden. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. Können Sie da auf die Kündigung des AG warten? Machen Sie einen Termin bei der AfA mit ärztlichem Attest und besprechen Sie die Situation.
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#3
Antwort vom 27. Dezember 2018 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBei einer Eigenkündigung ohne anerkannten Grund würde für Januar kein Alg gezahlt werden. :
Warum sollte hier ALG anfallen? Man kündigt zum 31.01. und fängt zum 01.02 was neues an.
#4
Antwort vom 27. Dezember 2018 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Bei einer Eigenkündigung ohne anerkannten Grund würde für Januar kein Alg gezahlt werden. So kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht...
#5
Antwort vom 27. Dezember 2018 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSo kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht... :
Naja, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kann schon mal recht kurz sein.
Und mit entsprechendem ärztlichen Attest kann man diese sogar auf 0,0 reduzieren.
Versuchen kann der TS die Variante "Kündigung mit Attest" ja mal, eventuell ist der AG ja froh wenn er geht?
#6
Antwort vom 28. Dezember 2018 | 02:34
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Zitatzumal mir per 01.02.2019 ein euer Job in Aussicht steht. :
Was muss ich tun, damit ich bei eigener Kündigung nicht gesperrt werde?
Vor allem erst dann kündigen, wenn der neue Job sicher ist. "In Aussicht" ist gar nix. Ich habe hier auch eine schöne Aussicht.
Ansonsten sollte man das zu allererst mal mit der AfA besprechen!
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