Kündigung aufgrund von Betriebsaufgabe und anschließender "Übernahme / Verpachtung"

18. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Goldi80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung aufgrund von Betriebsaufgabe und anschließender "Übernahme / Verpachtung"

Moin,

für Folgendes hätte ich gern mal einen Meinung:


Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitern kündigt von Heute auf Morgen, ohne Wissen von Abteilungschefs oder zumindest Andeutungen, alle Mitarbeiter. Die Gründe sind 'dringliche betriebliche Gründe'. Die vergangenen Jahre waren die stärksten der letzten Jahrzehnte und es gibt auch keine Insolvenz.

Die Überschrift ist aber dennoch "Zu viel finanzielle Belastung für den Inhaber".


Jeder bekam seine Kündigung fristgerecht. Die Bekanntgabe erfolgte in einem Meeting.
Abfindung gibt es für niemanden, auch nicht für Mitarbeiter die über 50 sind und seit mehr als 20 Jahren dort arbeiten.

Da es keinen Betriebsrat gab (unglaublich aber wahr) gibt es auch keinen Sozialplan.
Nach Aussage der Führung gibt es keinerlei Pläne für eine Übernahme oder Fortsetzung des Betriebes - man suche eine Lösung für die Zukunft.

Nach nur knapp 2 Wochen später heißt es in einem freiwilligen Meeting, man hätte nun einen Pachter gefunden, der den Betrieb schon in 4 Monaten übernehmen wird - es gäbe nur einige Änderungen am Gelände und an den Gebäuden.

Bis dahin sind sogar einige Leute noch eingestellt, aufgrund von 6 monatigen Kündigungsfristen.


Bei einem Unternehmen mit Millionenumsätzen ist es schon fast unmöglich in 7-14 Tagen so einen Deal in so kurzer Zeit auf die Beine zu bringen - oder nicht?

Der Geschäfttsführer hatte übrigens schon 4 Wochen vorher nicht nur gekündigt sondern auch schon eine neue Stelle.



Die Frage ist inwiefern eine Arbeitsschutzklage erfolg haben kann, da diese sich natürlich weitesgehend an alle Fristen gehalten haben und durch den Sozialplan auch keine Hürde hatten.

Allerdings scheint diese Betriebsübernahme schon sehr lange geplant zu sein - eher unmöglich dass es nicht so war - ist dieser Punkt nicht rechtswidrig?

Leider ist es relativ schwer dies zu recherchieren - ich meine jedoch den Tonus rausgehört zu haben, dass die Arbeiter über Pläne informiert werden müssen und auch dann erst eine Kündigung rechtkräftig wäre.


Meinungen?

Grüße

Goldi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es gibt keinen Betriebsrat, okay. Es wäre Angelegenheit der Arbeitnehmer gewesen, dass zu ändern. Ansonsten wäre zu überprüfen, ob es sich hier um einen Betriebsübergang iSd § 613a BGB handelt. Mehr ist nicht drinne.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Bei einem so großen Betrieb wohl tatsächlich eher selten, dass der Eigentümer ihn aufgibt und allen MA kündigt und dann sozusagen einen mitarbeiterfreien Betrieb verkauft. Oder bestimmte Aspekte davon - Namen, Kundenlisten, Technologie ....
Sonst hört man das eher von Kleinbetrieben.
Aber es wird wohl von Bedeutung sein, was der Pächter oder Käufer weiterführen wird.

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