Liebe Community,
ich habe eine Frage zu einer vertraglichen Vereinbarung. Es geht um eine Rückzahlung von Schulungskosten, wenn ich innerhalb von 2 Jahren aus "privaten" Gründen kündige.
Was kann ich mir unter "private" Gründe vorstellen? Und darf der Arbeitgeber die vollen Kosten zurückverlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
Markus
Kündigung aus privaten Gründen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Private Gründe sind solche, die eben in deine persönliche Sphäre gehören und nicht in die dienstliche.
Du hast also, nehme ich an, eine Schulung gemacht, die dein AG bezahlt hat, und hast dich für eben diese 2 Jahre an das Unternehmen gebunden und einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Anerkannt sind Rückzahlungsklauseln, die degressiv gestaltet sind, also mit jedem Monat Abstand fallen. Und dann ist noch die Frage, ob die Bindungsfrist angemessen ist zu dem Betrag, den der AG aufgewendet hat. Zulässig sind solche Verträge dann, wenn die Schulung dir einen Wettbewerbsvorteil bringt, rein auf den Betrieb bezogene dürften nicht zurückverlangt werden.
Wenn Sie hier einfach mal schreiben, wie die Rückzahlungsklausel wortwörtlich lautet und um welche Summe es geht, dann kann hier besser geholfen werden.
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Danke für die Antworten!
Es geht um eine Kursgebühr von 940,- Euro. Der Betrag ist nicht abfallend.
Die Klausel lautete: "Sollte innerhalb von 2 Jahren aus privaten Gründen gekündigt werden, ist die Kursgebühr an den AG zurückzuerstatten."
Meine Hoffnung war, dass ich diese nur noch anteilig zurückzahlen muss.
Viele Grüße.
Bei der Klausur brauchst du nach aller Wahrscheinlichkeit überhaupt nichts zurück zu zahlen. Weder ist die Bindefrist im angemessenen Rahmen, noch ist es akzeptabel, dass du noch am vorletzten Tag den Gesamtbetrag zurückzahlen müsstest.
Ich halte die Klausel für nichtig, Sie müssen gar nichts zahlen. Die Summe müßte sich monatlich verringern, damit die Klausel gilt.
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