Kündigung aussprechen - Fristwahrung

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 71x hilfreich)
Kündigung aussprechen - Fristwahrung

Hallo liebes Froum,

nach dem ganzen Streß mit meinem Arbeitgeber habe ich nun etwas anderes gefunden. Der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben und ich habe heute mein Kündigungsschreiben aufgesetzt. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. D. h. ich habe noch bis Faschingsdienstag Zeit, die Kündigung auszusprechen.

Jetzt habe ich durch Zufall erfahren, dass alle drei Geschäftsführer nächste Woche auf einer Konferenz sind und anschließend alle drei im Urlaub für 3 Wochen. Das Personalbüro ist auch nicht erreichbar, da das nur von der Ehefrau eines Geschäftsführere besetzt ist und sie in der Zeit auch nicht da ist. Einen Prokuristen haben wir nicht (nur ca. 30 Mitarbeiter).

Wie kann ich jetzt rechtswirksam die Kündigung aussprechen? Bei einer Arbeitgeberkündigung reicht es ja auch schon, dass die Kündigung bei mir im Briefkasten liegt. Ich hatte geplant, die Kündigung per Einschreiben Einwurf zu verschicken und zwar an die Adresse, wo auch unser Personalbüro sitzt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129082 Beiträge, 41186x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ich hatte geplant, die Kündigung per Einschreiben Einwurf zu verschicken und zwar an die Adresse, wo auch unser Personalbüro sitzt. <hr size=1 noshade>

Ein guter Plan, das sollte reichen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

[zitat]Bei einer Arbeitgeberkündigung reicht es ja auch schon, dass die Kündigung bei mir im Briefkasten liegt.[/zitat]

Gleiches Recht für alle. Daher hat auch ein AG dafür zu sorgen, dass im die Kündigung zur Kenntniss gelangen kann, die gilt auch für die Urlaubszeit. Ausnahme wäre dann, wenn Ihnen die Urlaubsadresse bekannt wäre, wovon wohl nicht auszugehen wäre.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Deine Kündigung muss "nur (nachweislich) in den Wirkungskreis" deines AG gelangen - sprich Briefkasten; mit einem Zeugen dort einwerfen geht auch. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, für entsprechende Vertretung und Postsichtung usf. zu sorgen - wie du selbst andersherum auch, wenn du in Urlaub fährst.

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