Kündigung befristeter Arbeitsvertrag, Frage zu Formulierung im Vertrag

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
CIPH3R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung befristeter Arbeitsvertrag, Frage zu Formulierung im Vertrag

Ist es möglich einen befristeten Arbeitsvertrag (Befristung 1 Jahr bis 28.02.2019, Probezeit 6 Monate) vorher zu kündigen, wenn im Arbeitsvertrag folgendes steht:

(1) Das Arbeitsverhältnis ... endet mit Ablauf des 28.02.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Ohne eine weitere Vereinbarung widerspricht der Arbeitgeber bereits heute einer tatsächlichen Beschäftigung über diesen Befristungszeitraum hinaus ausdrücklich.
(3) Das Recht zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Was genau bedeutet der Satz in Pos. (3) in diesem Zusammenhang?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

A.o. Kündigung ist ja wohl klar: die Fristlose. Das Einbeziehen der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit an dieser Stelle würde ich so verstehen, dass die gesetzlichen K-Fristen einbezogen sind. Insofern Unklarheiten in den Formulierungen zulasten des AG gehen, kannst du also nach deinem Gust vorgehen und vorzeitig kündigen, wenn das dein Interesse und deine Frage sein sollte.

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#2
 Von 
CIPH3R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

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