Hallo,
da ist Frau X, die arbeitet in Firma A als Begleitperson. Beförderung von Behinderten Kindern zur Schule. Nun hat die Stadt die Verträge nicht mehr verlängert, und lässt nun die Kinder ab Januar 2015 von einer anderen Firma fahren. Frau X ist seit 20 Jahren in Firma A, ist zu 70% Gehbehindert. Nun verlangt die Firma A das Frau X selber kündigt, und fordert sie immer wieder auf zu kündigen. Muss Frau X selber kündigen?
Was geschieht wenn Frau X nicht selber kündigt?
Muss Frau X weiter beschäftigt werden, notfalls in anderer Position?
Steht Frau X eine Abfindung im falle einer Kündigung zu?
Frau X
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Kündigung bei 400 Euro Job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
was hat sich eigentlich damals aus dem Fall ergeben ? Da ersehe ich jetzt keinen besonderen Unterschied....
http://www.123recht.net/Arbeitgeber-fordert-behinderte-Frau-auf,-kuendigen-__f338844.html
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-- Editiert maestro1000 am 14.11.2014 21:31
Der unterschied zu damals ist, das Tätigkeitsfeld von Frau X fällt ja ab Januar bei den Maltesern weg. Damals hatte sich Frau X auch an den obersten Chef in Köln gewendet, und der war zufällig auch zu 50% schwerbehindert. Der sagte zu Frau X, Die Malteser müssen sie weiterbeschäftigen, auch wenn sie den ganzen Tag fegen müsse.
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Selber kündigen muss die Frau auf gar keinen Fall. Sie sollte aber ihren Vertrag nachlesen, ob gegebenenfalls die Beschäftigung an Drittmittelzusagen gekoppelt ist. Sollte das der Fall sein, könnte es sein, dass der Vertrag von alleine ausläuft. Sollte nichts dergleichen im Vertrag stehen, müssen die Malteser kündigen und die Frau gegebenenfalls beschäftigen oder auf jeden Fall bezahlen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Richtig kompliziert wird die Angelegenheit, wenn wegen der Dauer der Beschäftigungszeit die Frau quasi "unkündbar" sein sollte . Aber auch das wäre nicht das Problem der Beschäftigten sondern des Arbeitgebers
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-- Editiert :blaubär: am 15.11.2014 08:35
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