Kündigung bei Gehaltrückstand und psychischer Belastung, ALG-1 Sperre?

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
space-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Gehaltrückstand und psychischer Belastung, ALG-1 Sperre?

Hallo,

ich arbeite seit 1,5 Jahren in einem Kleinbetrieb im Kreativbereich.

Während mir die Firma am Anfang zugesagt hat, müsste ich leider feststellen, dass der Chef keine Weiterbildung fördert, kein Geld für Bücher, Lernmaterialien oder Software ausgeben will. In dem Zeitraum meiner Beschäftigung hat er in seinem Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern mehrmals fahrlässig gehandelt, was eine Zahlungsverweigerung der Kunden als Folge hatte. Für die Zeit meiner Beschäftigung habe ich nur 1/3 aller Gehälter pünktlich bekommen. Die Verspätung des aktuellen Gehalt beträgt 48 Tagen.

Neben den finanziellen Minuspunkten gibt es auch psychologische Nachteile: während der Chef Affäre mit einer Mitarbeiterin angefangen hat, äußert sich sein Umgang mit allen anderen in "Bossing". Seit cirka einem Monat wirft er Angestellten vor (die aktuell auf ihre Gehälter warten), sie seien selbst an den finanziellen Schwierigkeiten des Betriebs schuld.

Aufgrund der Aussichtlosigkeit und psychologischen Belastung möchte ich bald kündigen, um erholt nach einer neuen Stelle suchen zu können. Muss ich mit einer Sperrung von ALG 1 rechnen?

Vielen Dank für die Antworten!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von space-5):
Aufgrund der Aussichtlosigkeit und psychologischen Belastung möchte ich bald kündigen, um erholt nach einer neuen Stelle suchen zu können. Muss ich mit einer Sperrung von ALG 1 rechnen?
Sich erst erholen und dann nach einer neuen Stelle suchen, das wird die Arbeitsagentur mE nicht ohne Sperrzeit durchgehen lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Aussichtslosigkeit ? Da kann man während des Beschäftigungsverhältnisses nach aussichtsreicheren Jobs Ausschau halten und sich dort auch bewerben. Dann möglichst lückenlos in eine neue Beschäftigung wechseln.

Psychologische Belastung? Da kann man ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Durchaus wird dann auch mal die zeitweise Arbeitsunfähigkeit attestiert. Auch in dieser Zeit kann man sich erholen und sogar nach neuen Jobs Ausschau halten.

Wegen des ausstehenden Gehaltes hier mal lesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html

Zitat (von space-5):
dass der Chef keine Weiterbildung fördert, kein Geld für Bücher, Lernmaterialien oder Software ausgeben will.
findet sich in deinem Arbeitsvertrag überhaupt solch eine Klausel? Dass er Weiterbildungen anbietet bzw. dass er als AG solche besonderen Materialien bereitstellt?

Bist du Arbeitnehmer oder Azubi? Wie kommst du auf Lernmaterialien und Bücher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Immer mein RAt: vorher mit der Arbeitsagentur reden. Hinterher ist es meist zu spät.

wirdwerden

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ja, da geht man erst einmal zu Arzt. AU- Bescheinigung. So, und die Kündigung hat Zeit. Nichts voreilig machen. Das ist erst mal eine Notbremse. Und ausstehende Gehälter begründen eine Eigenkündigung als wichtigen Grund, sofern der AG abgemahnt wurde.

So, und dann zur BA für Arbeit. Nicht erst warten. Gleich Beratung anstreben. Kann man ja machen, man ist ja lediglich AU. Da ist nix mit Sperre wegen Eigenkündigung. Und bei Mobbing, Bossing & co. muß man u.U. mal die Reißleine ziehen.



-- Editiert von Spejbl am 22.03.2019 11:28

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Spejbl:

Zitat:
Und ausstehende Gehälter begründen eine Eigenkündigung als wichtigen Grund, sofern der AG abgemahnt wurde.

Diese Aussage ist falsch! Selbstverständlich begründen ausstehende Gehälter keine Eigenkündigung aus wichtigem Grund.

Und nein, der Weg zur AfA bringt hier zur Zeit gar nichts. Die psychologische Belastung muss nachgewiesen werden, Krankschreibungen, Attest zum Psychiater, dazu muss es eine Krankengeschichte geben, wenn eine Sperre verhindert werden soll. Vorwürfe vom Chef sind kein Grund für eine Kündigung.

@space-5,
sobald das aktuelle oder das nächste Gehalt 5 Tage überfällig ist, kannst Du die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und eine Lohnklage erheben, die formuliert der Rechtspfleger vor Ort. Du mußt nicht vorher mahnen, das Gehalt ist ohne Mahnung überfällig nach dem vereinbarten Zahlungstermin. Vielleicht will Dein Chef dich dann kündigen?






-- Editiert von altona01 am 22.03.2019 13:41

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Hensche das sagt, dann glaub ich das. @Ratsuchender, danke für die Richtigstellung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sehr gerne, Altona.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Die Angst des TE vor der Sperrzeit ---- ist hier Anlass der Frage.
Was sagt Hensche dazu? Kommt wohl drauf an.

Meine Erfahrung: Die Sperrzeit kommt zunächst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
space-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
findet sich in deinem Arbeitsvertrag überhaupt solch eine Klausel? Dass er Weiterbildungen anbietet bzw. dass er als AG solche besonderen Materialien bereitstellt?

Bist du Arbeitnehmer oder Azubi? Wie kommst du auf Lernmaterialien und Bücher?


Vielen Dank für die Antwort! Soll es solche Klausel im Arbeitsvertrag geben?

Ich bin Arbeitnehmer im Kreativbereich - da arbeitet man oft in verschiedenen Disziplinen und wird immer wieder mit neuen Themen konfrontiert. Letztes Jahr war ich an einem Großprojekt tätig, der spezifische Fachkenntnisse erforderte, welche weder ich noch meine Kollegen besitzen. Das Projekt war eine Chance, die Firma neu zu positionieren und unser Profil zu erweitern. Weil aber eine Beschäftigung mit dem Thema über das minimal notwendigste hinaus von unserem Chef nicht gefördert wurde (kein Geld für Bücher, möglichst schnell Dinge erledigen usw.), hat die Firma eine Chance verpasst.

In Gesprächen daraufhin sagte der Chef, dass er erwartet, dass Angestellte sich ständig weiterentwickeln. Allerdings sollten sie sich darum persönlich kümmern und zwar außerhalb der Arbeitszeit auf eigenen Kosten. Kann der Arbeitgeber Weiterbildung von den Angestellten verlangen, wenn er selbst nicht bereit ist, ihnen die Bedingungen dafür bereit zu stellen?

-- Editiert von space-5 am 22.03.2019 21:48

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von space-5):
Soll es solche Klausel im Arbeitsvertrag geben?

Das wäre ideal.



Zitat (von space-5):
In Gesprächen daraufhin sagte der Chef, dass er erwartet, dass Angestellte sich ständig weiterentwickeln.

Erwartet das bei Arbeitnehmern ab einem gewissen Level nicht jeder?



Zitat (von space-5):
Kann der Arbeitgeber Weiterbildung von den Angestellten verlangen, wenn er selbst nicht bereit ist, ihnen die Bedingungen dafür bereit zu stellen?

Klar. Es gibt jede Menge Leute die Freude am Neuerwerb von Wissen haben, ihren Level erhöhen wollen und das dann auch außerhalb der Arbeitszeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von space-5):
Ich bin Arbeitnehmer im Kreativbereich
Du bist Arbeitnehmer. Der Bereich ist nicht relevant. Verschiedene Bereiche haben verschiedene Verträge. Also Tarifverträge und/oder Branchen-TV oder einfach nur Arbeitsverträge. Auch alles zusammen ist möglich.

Ganz oft stellen User fragen zu ihrer Arbeit. Meist stellen sie nur ihre Sicht dar. Erst auf Nachfragen der Helfer finden bzw. schreiben sie dann hier, was in ihrem Vertrag steht.
Das ist dann meist wirksam, meist gültig und manchmal eben nicht.

Je nachdem, welchen Vertrag du hast, sollte sich dort finden, ob und wozu dein AG verpflichtet ist.
Zitat (von space-5):
In Gesprächen daraufhin sagte der Chef, dass er erwartet, dass Angestellte sich ständig weiterentwickeln. Allerdings sollten sie sich darum persönlich kümmern und zwar außerhalb der Arbeitszeit auf eigenen Kosten.
Das kann der Chef gern sagen. Das kann ein AN auch gern machen. Der AN ist aber nicht dazu verpflichtet. Weil es keine vertragliche Vereinbarung dazu gibt.
Zitat (von space-5):
Kann der Arbeitgeber Weiterbildung von den Angestellten verlangen, wenn er selbst nicht bereit ist, ihnen die Bedingungen dafür bereit zu stellen?
Ja, verlangen kann er das. Aber der AN muss dem nicht nachkommen.

Da du sowieso dort weg willst...Such dir was anderes, prüfe den neuen Vertrag vorher genau und kündige dann den jetzigen Job ordentlich und ohne Lücke. Bis dahin kann man auch im Kreativbereich eine *Arbeit mittlerer Art und Güte* bringen. Kreativität lässt sich nicht von Mo-Fr von 8-17 Uhr abliefern.

Dann hat die Arbeitsagentur keinen Ansatz für eine Sperrzeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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