Hallo, ich habe vor meinen Job zu kündigen. Nun heißt es im Vertrag, dass nach einer KÜndigung die Gesellschaft jederzeit befugt ist, den GF von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung für die Gesellschaft freizustellen.
Heißt das dann ich muss dann auch auf das Gehalt verzichten oder stellen die mich frei und die müssen weiterzahlen?
Nur für den Fall, dass die mich dann freistellen. Bin angestellte GF...
Kündigung bei Geschäftsführer, Freistellung
27. Dezember 2019
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Frage vom 27. Dezember 2019 | 10:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Geschäftsführer, Freistellung
#1
Antwort vom 27. Dezember 2019 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (39643 Beiträge, 6496x hilfreich)
Er ist dann nicht mehr verpflichtet, Arbeitsleistung zu erbringen.Zitat :von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung
Dann muss das GF-Gehalt weitergezahlt werden.Zitat :Nur für den Fall, dass die mich dann freistellen.
Da du aber auch geschrieben hast, dass du dort weit und breit der einzige GF bist, wird die Gesellschaft /AG dich wohl nicht freistellen. Dann könnte sie das Hotel gleich schließen. Oder wer soll deine Arbeit machen?
Eher wird sie dich bis zum letzten Tag arbeiten lassen.
#2
Antwort vom 27. Dezember 2019 | 11:11
Von
Status: Heiliger (20088 Beiträge, 7278x hilfreich)
Freistellung bedeutet generell '.... unter Fortzahlung der Bezüge'.
Dass der AG ggf. auf deine Arbeitsleistung verzichten will, entbindet ihn nicht von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht, dir den vereinbarten Lohn zu zahlen.
-- Editiert von blaubär+ am 27.12.2019 11:20
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#3
Antwort vom 27. Dezember 2019 | 11:53
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Hallo Frauges,
ich finde es etwas merkwürdig, dass ein Geschäftsführer so überhaupt keine Ahnung von Arbeitszeiten und Kündigung/Freistellung hat.....
In den meisten Fällen stellt man Personal aus dem oberen Management frei während der Kündigungsfrist, damit die Informationen der letzten 3-6 Monate der Kündigungsfrist (ist ja meistens etwas länger vereinbart) nicht von diesem in ein anderes Unternehmen (evtl. Wettbewerb) mitgenommen werden können.
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