Kündigung bei Insolvenzverfahren ?!

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
imparator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Insolvenzverfahren ?!

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage an euch alle und Bitte um schnelle Antworten.
Bedanke mich jetzt schon mal im voraus!

Ich arbeite seit 2001 bei einer Automobilzulieferfirma.Das Unternehmen hat im Juli. 2007 einen Insolvenzantrag gestellt und die Insolvenzeröffnung erfolgte im November 2007.Betrieb wird derzeit weiterhin fortgeführt. Es sollten neue Investoren gefunden werden, sollte es nicht der Fall sein, wollte der Insolvenzverwalter das Unternehmen stilllegen.

Doch jetzt wurde ein Käufer gefunden der im Juli 2008 also in ein paar Wochen in das Unternehmen als neue Führung eintritt!

So bis dahin ist ja alles in Ordnung!

Jetzt zur meiner Person:
Ich arbeite seit 2001 in dieser Firma und habe eine gute Position, doch leider bin ich seit Mitte des letzten Jahres krankgeschrieben, da ich einen grössen Bandscheibenvorfall hatte, und werde laut meinem Arzt auch noch weiterhin ca. sechs Monate eine Therapie machen müssen, d.h. bin bis dahin arbeitsunfähig.

So jetzt kommts:
Dieses Insolvenzverfahren wird so ablaufen, dass jeder im Juli 2008 einen Aufhebungsvertrag unterzeichen soll ??!! Indem es besagt dass alle Mitarbeiter auf alle Ansprüche verzichten sollen, z.b. auf die gearbeiteten Jahre und und und.Viele kennen diesen Aufhebungsvertrag bestimmt deswegen will und kann ich nicht viel dazu schreiben.
Man bekäme einen entweder einen befristeten,einen unbefriteten oder man kommt in so eine Ausfanggesellschaft so erläuterte es der neue Käufer.

Also ich werde diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben egal was kommt und wie schlecht es für mich ausgeht.
Mein Meister dass ich dann sofort gekündigt werde wenn ich es nicht unterschreibe.

Also ich denke der "Neue" Käufer wird mir mit Sicherheit
sobald ich es unterschrieben habe kündigen.

Was soll ich jetzt machen?Wie soll ich vorgehen?Welche Ansprüche habe ich noch?Habe ich noch Ansprüche auf Abfindung?

Ich glaube und hoffe dass ich es gut erklären konnte sollten noch Fragen sein dann bitte schrieben!

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es soll einen befristeten oder unbefristeten Aufhebungsvertrag geben oder man kommt in eine Auffanggesellschaft?

Da stimmt was nicht. Es gibt m.W. derartige Aufhebungsverträge nicht.

Sie müssen doch im Moment überhaupt nichts machen, als einfach abzuwarten.

Wenn Sie wollen, können Sie sich ja mal bei der Arbeitsagentur einen Termin holen und schon mal klären, was von dort erwartet wird, sollten Sie ein solches Angebot erhalten.

Erhalten Sie ein Angebot, stellen Sie doch mal hier rein, was da drin steht.

Im Falle einer Kündigung und eines anschließenden Kündigungsverfahrens können Sie grob mit einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das hört sich für mich so an, als ob es derzeit noch gar nicht so ganz klar ist, was weiter passiert.

Das geschilderte Szenario lässt darauf deuten, dass der Käufer die bei der insolventen Firma Beschäftigten zwar einstellen will, aber nur mit einem neuen Vertrag, ohne das Vorbeschäftigungszeiten bei der insoventen Firma anerkannt werden. Man will so den Wirkungen des § 613 a BGB entgehen.

Ob es sinnvoll ist, den Vertrag nicht zu unterschreiben, hängt ganz von der eigenen Situation ab. Insbesondere wie dringend man den neuen Arbeitsplatz benötigt.

Gibt es einen Betriebsrat? Dann ist wahrscheinlich dass dieser mit dem Insolvenzverwalter einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließt und zudem ein Sozialplan aufgestellt wird. Das hat für einen Arbeitnehmer, der dann vom Insolvenzverwalter gekündigt wird aber den Nachteil, dass er wegen der §§ 125 , 128 InsO voll darlegungs- und beweisbelastet ist, dass seine Kündigung nicht aus betriebsbedingten Gründen erfolgte. Erfahrungsgemäß scheitern die Arbeitnehmer in 95 % der Fälle mit einer solchen Kündigungsschutzklage.

Auch würde ich micht nicht darauf einstellen, dass unbedingt eine Abfindung gezahlt wird. Der Insolvenzverwalter wird erfahrungsgemäß freiwillig keine Zahlung leisten. Vielleicht gibt es eine Vorauszahlung auf den Sozialplan. Das aber meist nur, wenn ein dritter Mittel dafür bereit gestellt hat. Im Insolvenzverfahren ist oft nämlich ein Sozialplan nicht viel wert. Hier ist § 123 InsO zu beachten. Der Sozialplan ist höhenmäßig begrenzt und zudem kommt es nur zu einer Zahlung, wenn auch die Insolvenzgläubiger was kriegen. Das steht in der Regel erst bei Verfahrensabschluss fest, so dass man auf seine Sozialplanabfindung, so sie überhaupt gezahlt wird, ein paar Jahre warten muss.

Einzige Chance wäre wahrscheinlich den Käufer mit in die Klage zu ziehen und darauf zu hoffen, dass er was zahlt.

Ich würde aber auf jeden Fall erstmal abwarten was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

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