Kündigung bei Krankschreibung

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Flusspirat77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Krankschreibung

Hallo!
Wir haben folgende Sachlage:

Meine Lebensgefährtin ist (war) seit 01.03.2011 in einem CallCenter befristet beschäftigt bis 31.05.2012.
In diesem Zeitraum hat sie mehrere Vertragsverlängerungen bekommen.

Seit 01.06.2012 hat (hatte) sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Sie ist (war) dort auf Teilzeit (6Std./Tag) beschäftigt.

Heute kam per Post die Kündigung (fristgerecht)zum 30.09.2012, ohne Angabe von Gründen.

Seit 06.08.2012 ist sie krank geschrieben.
An diesem Tag hatte meine Lebensgefährtin die 2. Fehlgeburt in Folge.
Natürlich geht so ein Ereignis nicht spurlos an einem vorbei.

Sie hat psychisch einen leichten Knacks erlitten, die erforderlichen Behandlungen und Therapien sind allerdings schon in die Wege geleitet.

Die Krankschreibung geht momentan noch bis zum 14.09.2012.

Darf der Arbeitgeber so einfach die Kündigung aussprechen?
Gibt es eine Möglichkeit bzw. besteht die Chance diese Kündigung anzufechten bzw. abzuwenden?

Danke euch schonmal
Gruß vom Flusspirat

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Kündigung kann angefochten werden, wenn sie z.B. willkürlich erfolgt ist.
Sie könnte auch rechtlich überprüft werden, wenn der Betrieb dem K-schutzgesetz unterliegt, also mehr als 10 MA hat. Eine Überprüfung wäre aussichtlos, wenn die K in der Probezeit erfolgt ist - der Termin 30.9. spricht aber eher dagegen, dass eine Probezeit gegeben sein könnte.

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#2
 Von 
Flusspirat77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!
Eine Probezeit gab es nicht.

Wie gesagt, bis zum Festvertrag gab es 4 jeweils befristete Verlängerungen. Die Probezeit war mit den ersten beiden Verlängerungen überstanden.

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EDIT: Der Betrieb hat ca. 60-70 Mitarbeiter.

-- Editiert Flusspirat77 am 24.08.2012 16:42

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... dann kannst du Kündigungsschutzklage einreichen. Dort bzw. schon auf Verlangen muss der AG die K-Gründe nennen.

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#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Heute kam per Post die Kündigung (fristgerecht)zum 30.09.2012, ohne Angabe von Gründen.


Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung ist die Kündigungsschutzklage zu erheben!!!

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#5
 Von 
Flusspirat77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!
Waren heut beim Advokaten.
Alles weitere übernimmt er.
So wie er meint, wird die Kündigung abgewiesen.

Ich halt euch auf dem Laufenden!

Gruß vom Pirat

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