Kündigung bei Schwerbehinderung

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ichauch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Schwerbehinderung

Hallo, ich bin seit gut 2 Jahren bei einem Dienstleister beschäftigt, der mich als Pharmareferent an Unternehmen vermittelt. Das jetzige Projekt geht jetzt nach genau der Zeit meiner Zugehörigkeit zu diesem Dienstleister (Ende 2008) zu Ende.

Nun bin ich bin seit August zu 50% schwerbehindert.

Der Dienstleister findet für ca. 100 Leute der Außendienstlinie kein Anschlußprojekt, so daß eine Massenentlassung droht und schon indirekt angekündigt wurde.

Frage: Inwieweit kann ich mich auf die Unkündbarkeit bei Schwerbehinderung berufen?

Randbemerkung: Ist es nicht so, daß diese beschämend geringe Gehaltszahlung des Dienstleisters an die von ihm verliehenen Leute genau aus dem Grunde erfolgt, um beschäftigungslose Übergangszeiten aufzufangen??? Immerhin zahlen die Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, ja ziemlich hohe Summen für die Arbeitnehmerüberlassung.... Dieses Politikum sollte an anderer Stelle diskutiert werden.

Doch zunächst einmal freue ich mich auf Antworten zum Thema meiner möglichen Unkündbarbeit. Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

'Inwieweit kann ich mich auf die Unkündbarkeit bei Schwerbehinderung berufen?'

Unkündbar ist niemand. Bei Schwerbehinderung ist es nur schwieriger für den AG zu kündigen, weil er die Genehmigung des Integrationsamtes braucht. Auch findet die Schwerbehinderteneigenschaft Beachtung im Kündigungsschutzgesetz. Aber 100%ig sicher sollte man sich damit nicht fühlen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hast du denn deine Schwerbehinderung an den AG gemeldet?
Und ja, normal muss die Zeitarbeitsfirma für Zeiten, die du nicht eingesetzt wirst, trotzdem bezahlen.
Ist die Firma Mitglied im BZA? Sonst dort mal nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ichauch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten auf meine Frage. Hier folgende Ergänzungen:

Ja, ich habe dem Arbeitgeber meine Schwerbehinderung angezeigt, und zwar direkt im August 2008 nach Ausstellung des Ausweises, aus dem der GdB 50 hervorgeht.

Ich habe keinerlei Hinweis darauf, ob die Firma Mitglied im BZA ist. Ein Aufruf der Mitgliederliste im Internet gab kein Resultat.

Jetzt bin ich vom Projektleiter für Mittwoch in ein Hotel zum Personalgespräch eingeladen worden. Ich gehe davon aus, daß er mir ein Angebot zum Verlassen des Unternehmens unterbreiten will. Was soll ich machen???

Bisher ist das Verhältnis zum Projektleiter aufgrund jahrzehntelanger Bekanntschaft aus gemeinsamer Tätigkeit in anderen Unternehmen nahezu freundschaftlich.

Wie kann ich freundlich aber bestimmt auf mein Recht berufen?

Vielen Dank nochmal vorab für Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

'Was soll ich machen?'

Wenn der AG etwas vorlegt, erst mal nichts unterschreiben. Irgendwelche kurzfristig (und meist unter Druck) unterschriebenen Vereinbarungen, sind im nachhinein problematisch. Unterschrieben ist unterschrieben.

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