Kündigung beim falschen Arbeitgeber

29. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frage11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung beim falschen Arbeitgeber

Hallo.

Hier mein Problem:

Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt, der Betriebsleiter hat unterschrieben und auch die Anschrift des Arbeitgebers ist korrekt.
Ich habe mich aber beim Namen des Arbeitgebers verschrieben: "Musterfirma AG" und nicht "Musterfirma xyz KG", die Schwesterfirma, bei der ich angestellt war.

Ist die Kündigung gültig?

Die Absicht ist schließlich klar und der Betriebsleiter hat unterschrieben.

Freue mich über Antworten oder Fingerzeige zu dem Thema.
Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der AG könnte freilich rumzicken und Stress machen - das hast du nicht in der Hand.
Allerdings würde ich wohl davon ausgehen, dass die Kündigung 'angekommen' ist (sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird) und mich dementsprechend verhalten.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Frage11):
Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt, der Betriebsleiter hat unterschrieben und auch die Anschrift des Arbeitgebers ist korrekt.
Alles okay.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

BGB § 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Der Willen der Kündigung ist auch bei der fehlerhaften Angabe der Rechtsform des Unternehmens weiterhin erkennbar.

Zusätzliches Indiz: Der Betriebsleiter hat die Kündigung gegengezeichnet.

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#4
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Wille ist erkennbar. Aber an den falschen gerichtet. Versehentlich falsche Hausnummer, O.K. Bei einer Kündigung an falschen AG? Ob diese jetzt rechtswirksam ist? Man bezieht sich bei einer Kündigung auch auf den AV Datum vom.... da kann auch nochmal eingegrenzt werden.
Frage11 sollte sich die Kündigung von der korrekten Firma bestätigen lassen. Der BL gibt es ja weiter in die PA.
Mal nachhaken dort.

-- Editiert von tro13 am 02.03.2020 12:27

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