Kündigung betrieblich wirksam trotz KUG

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nabil M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung betrieblich wirksam trotz KUG

Hallo liebe community ich habe eine Frage bezüglich einer recht wirksame Kündigung. Mein Chef hat mich eben in meine privaten Zeit angerufen und hat gemeint dass die Firma sich von mir trennen muss aufgrund Corona beziehungsweise geringe Auftragslage. Die komplette Firma deutschlandweit ist in Kurzarbeit. Ich weiß dass die Auftragslage nach der Corona wieder hochgeht Verträge sind vorhanden. Jedoch frage ich mich ist die Kündigung wirksam denn zum einen ist dieNach Corona da zum anderen sind Personen die in der Probezeit sind immer noch nicht gekündigt worden Und ich weiß dass andere Abteilungen unterbesetzt sind

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ich würde jetzt erstmal warten bis die Kündigung tatsächlich kommt. Dann könnte man überlegen, ob man dagegen klagt, dazu hat man 3 Wochen nach Erhalt Zeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Daran denken, dass bei einem gekündigtem Arbeitsverhältnis der volle Lohn zu zahlen ist, dann ist also nix mehr mit Kurzarbeitergeld.
Dafür musst du dann aber auch wieder zu 100% arbeiten, sofern der AG dich nicht nach Hause schickt.

car4000

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Bist Du noch in der Probezeit?

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