Hallo zusammen,
brauche wieder euer Rat
Situation:
Person A wurde durch den Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt wegen der "schwierigen Marktsituation", jedoch hat die Person A noch bis 6 Februar gearbeitet. Hat die Person A vollen Anspruch auf die Gehaltsleistungen für den ganzen Februar? Der Arbeitgeber hat die Leistungen nur auf 66,81 Euro berechnet, ist es tatsächlich so, dass die Person A sich damit zufrieden geben muss? Es handelt sich doch nicht um die Zeitarbeit, welche je nach Tagen berechnet werden kann, sonst um eine fixe Ausbildungsvergütung oder nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten
Kündigung der Ausbildung in der Probezeit, Gehalt?
11. März 2009
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Frage vom 11. März 2009 | 08:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung der Ausbildung in der Probezeit, Gehalt?
#1
Antwort vom 11. März 2009 | 09:32
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Auch ein Monatsgehalt wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass der ganze Monat gearbeitet wurde. Genau genommen muß der Arbeitgeber Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen.
#2
Antwort vom 11. März 2009 | 09:38
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Zu welchem Datum erfolgte die Kündigung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2009 | 10:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
zum 10 Februar
#4
Antwort vom 16. März 2009 | 11:20
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Wenn die Kündigung zum 10.02. erfolgte (Zulässig- und Begründetheit unterstellt) bestehen auch nur max. bis zu diesem Zeitpunkt Ansprüche auf ein Entgelt.
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