Kündigung der Ausbildung in der Probezeit, Gehalt?

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
trofim
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung der Ausbildung in der Probezeit, Gehalt?

Hallo zusammen,
brauche wieder euer Rat :)
Situation:

Person A wurde durch den Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt wegen der "schwierigen Marktsituation", jedoch hat die Person A noch bis 6 Februar gearbeitet. Hat die Person A vollen Anspruch auf die Gehaltsleistungen für den ganzen Februar? Der Arbeitgeber hat die Leistungen nur auf 66,81 Euro berechnet, ist es tatsächlich so, dass die Person A sich damit zufrieden geben muss? Es handelt sich doch nicht um die Zeitarbeit, welche je nach Tagen berechnet werden kann, sonst um eine fixe Ausbildungsvergütung oder nicht?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Auch ein Monatsgehalt wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass der ganze Monat gearbeitet wurde. Genau genommen muß der Arbeitgeber Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Zu welchem Datum erfolgte die Kündigung?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trofim
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

zum 10 Februar

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Wenn die Kündigung zum 10.02. erfolgte (Zulässig- und Begründetheit unterstellt) bestehen auch nur max. bis zu diesem Zeitpunkt Ansprüche auf ein Entgelt.

1x Hilfreiche Antwort

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