Hallo,
ich möchte meinen 450€-Job zum 1.7. kündigen. Die Kündigung geht heute per Einschreiben raus, Kündigungsfrist beträgt einen Monat, passt also.
Nun habe ich überall gelesen, dass wenn man ab dem 1.7. kündigt, man vollen Anspruch auf den Jahresurlaub hat. Bei mir wären das 28 Tage, ich hatte noch keinen Tag frei dieses Jahr.
Rein rechnerisch wäre dann schon am Dienstag mein letzter Arbeitstag gewesen, klappt also nicht. Ich möchte aber zumindest teilweise Urlaub in Anspruch nehmen. Kann ich das von meinem AG verlangen?
Eine Auszahlung wäre total unsinnig bei mir. Erst mal würde ich dann plötzlich ca. 882€ bekommen, was ja weit über dem Satz liegt und dann beziehe ich noch ALG1 und das würde mir voll angerechnet werden, ich hätte also nichts davon.
Ich kündige aus gesundheitlichen Gründen und weil ich zum 1.7. eine Umschulung anfange und das zeitlich nicht passen würde.
Weiß jemand, welche Rechte ich da habe?
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Kündigung & der Resturlaub
23. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2013 | 09:01
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
Kündigung & der Resturlaub
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Mai 2013 | 11:55
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 216x hilfreich)
Siehe § 7 des beigefügten Links.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf
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#3
Antwort vom 23. Mai 2013 | 11:55
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Kündigen kann man nach Ablauf der Probezeit nur zum 15. oder zum Monatsende, eine Kündigung zum 1.7. geht also nicht.
Bei Kündigung zum 30.6. scheidest du noch in der ersten Jahreshälfte aus und hast nur Anspruch auf den halben Jahresurlaub.
Alles andere solltest du mit deinem AG besprechen, für ihn wird es ja vermutlich auch einfacher sein, wenn du deinen Resturlaub noch im Juni nimmst!
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