Angenommen Mister X kündigt morgen seine Beschäftigung. Er hat dieses Jahr insgesamt noch Anspruch auf 27Tage Urlaub und die Kündigungsfrist beträgt 6Wochen zum Monatsende.
Mister X fängt zum 1.4. bei seinem neuen Arbeitgeber an.
Angenommen, der Arbeitgeber stellt Mister X mit sofortiger Wirkung frei ... bekommt Mister X dann noch seinen Lohn ganz normal bis zum 1.4. bzw. was muss er beachten.
Zudem hatte Mister X schon letztes Jahr einen Urlaub gebucht, für den 12 Urlaubstage benötigt werden im März. Wie wird es gehandhabt mit diesen URlaubstagen, da ja noch kein Anspruch auf 12 Tage Urlaub bis zum 1.4. hin besteht. Werden diese vom Lohn abgezogen oder was ist da die gängige Praxis?
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaub
28. Januar 2010
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Frage vom 28. Januar 2010 | 11:30
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaub
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#1
Antwort vom 28. Januar 2010 | 16:05
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)
.. x kann seinen urlaub nehmen, es wird ihm nichts dafür abgezogen. wohl aber bekommt er eine bescheinigung über den urlaub für den nächstne ag.
bei freistellung steht dem AN das gehalt bis zum ende der beschäftigung zu.
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