Kündigung des Arbeitsverhältnisses

23. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Wursti35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Einen schönen guten Abend zusammen,

vielleicht befindet sich in diesem Forum der ein oder andere der meine Frage beantworten kann . Letztes Jahr habe ich innerhalb des Konzerns zu einer anderen "Tochter" gewechselt ( Obwohl es ein Wechsel innerhalb des Konzerns gewesen ist wurde auf die im Tarifvertrag bestehende Kündigungsfrist von 6 Monaten aufgrund meiner 18 jährigen Betriebszugehörigkeit bestanden). Bei dem Wechsel innerhalb des Konzerns wurde keinerlei Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten sowie die 18 Jahre Betriebszugehörigkeit voll angerechnet. Nun würde ich gerne nach 6 Monaten im neuen Job erneut kündigen. Habe ich dann erneut eine 6 monatige Kündigungsfrist?

Mit freundlichem Gruß

Daniel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Meiner Meinung nach: ja

Bei mir im Konzern erfolgt sowas nach Absprache. Vielleicht besteht man bei Ihnen dieses Mal nicht auf 6 Monate?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7013x hilfreich)

Zitat (von Wursti35):
18 Jahre Betriebszugehörigkeit voll angerechnet.

Das ist entscheidend und danach bemisst sich die K-Frist.
Bleibt noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 225x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist, was ist in ihrem Arbeitsvetrag zu dem Thema geregelt. Es steht natürlich zu vermuten, dass auch jetzt die selben Regeln gelten wie zuvor, allerdings müssen die Arbeitsverträge aller Konzerntöchter nicht zwingend gleich sein. Das die 18 Jahre Betriebszugehörigkeit angerechnet wurden, ist erstmal „nur" für die Kündigung durch den AG wichtig. Erst wenn im AV/TV geregelt ist, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist des AG auch für den AN gilt, kann sich aus der Anrechnung auf für den AN eine 6 monatige Kündigungsfrist ergeben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Wursti35):
Habe ich dann erneut eine 6 monatige Kündigungsfrist?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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