Kündigung des Praktikums (EQJ)

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Praktikums (EQJ)

Hallo,

am 1.09.08 trat ich mein Einsteigerqaulifikationsjahr (1 Jähriges bezahltes Praktikum vom Arbeitsamt aus) an... Nun nach rund 6 Monaten wurde ich so gesagt von der Chefin argh raus gemobbt... Nun bräuchte ich doch eine Kündigung die ich schreibe odeR? einen Arbeitsvertrag oder ähnliches habe ich zwar unterschrieben aber nie eine Kopie bekommen... Naja wie müsste meine Kündigung aussehen ??

und meine 2te Frage wäre dann folgende:

Ich habe im Einzelhandel das Praktikum gemacht und in der Weihnachtszeit hatte ich 100 € zu wenig in der Kasse... Nehme mal an das mir das Geld geklaut wurden ist.... Muss ich rechtlich dafür gerade stehen oder wie sieht das aus??? Wurde in der Hinsicht vom Arbeitgeber nicht informiert...

bitte um schnelle Antwort

Mfg Elfan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich verstehe deine Ausführungen nicht: was meinst du mit 'rausgemobbt' - hast du Hausverbot, hat man dich nach Hause geschickt, oder was? und wieso sollst/musst du kündigen?? aber unabhängig davon: wenn die AA das Praktikum bezahlt, müsstest du vor allem mit den Leuten vom AA reden, damit die verstehen, was da läuft.

... zur zweiten Frage: Für das Defizit musst du dann einstehen, wenn entweder vertraglich dazu Entsprechendes vereinbart worden ist, oder wenn man dir mehr als einfache Fahrlässigkeit vorwerfen kann (also grobe F.)

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#2
 Von 
Elfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also die Geschäftsführerin hat mir dinge unterstellt dich aber nicht gemaxcht habe, Sie meinte auch zu mir sie redet nur noch das nötigste mit mir und dann nur unter zeugen... Meiner Meinung nach ist dies Mobbing,
Das AA weiss von dem Fall ja schon bescheid die meinten ich sollte fristlos kündigen.... Aber ich weiss ja nicht wie ich die Fristlose Kündigung schreiben soll....

MFg

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. gut, da kann ich dir eine Vorlage geben:

Textvorschlag:

An die Geschäftsleitung
bla bla bla
z. Hd. xyz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich kündige mein Praktikum in Ihrer Firma fristlos. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung ergibt sich für mich a) aus den Unterstellungen von abc, dass ich das und das getan / unterlassen hätte (ausführen!) und b) aus dem Umstand, dass man mich weitestgehend von Gesprächen ausschließt und wenn man mit mir spricht, dies nur mit Zeugen. Das halte ich für Mobbinghandlungen, die mir eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen.

Mfg


- Ende Textvorschlag -

Anmerkung:
Eine "Fristlose" halte ich gleichwohl für gewagt, jedenfalls insofern, als aus deiner Darstellung nicht ersichtlich ist, dass du die Geschäftsleitung schon aufgefordert hättest, dies Mobbinhandlungen abzustellen oder zu unterlassen.


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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Vor einer Eigenkündigung sollte man unbedingt Rücksprache mit dem Arbeitsamt vornehmen und die Entscheidung schriftlich vom Sachbearbeiter festhalten lassen, wenn dieser zugestimmt hat.

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#5
 Von 
NURAYK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallooo unswar ich hab einen Problem Ich habe bei der EQj maßnahme teilgenommen mir wurde es durch arbeitsamt in höhe 200 bezahlt meine frage ist an euchhhhh ? ich habe noch 3monate bis die ausbildung beendet ist aber ich will den beruf nicht ausüben wenn ich jetz abbreche muss ich dann die vergüttüng vom arbeitsamht zürück zahlen also krieg ne strafe was kann in so einem fall tun will die ausbuildung abbrechen BITTEEEE schnell wie möglich ne antweort ? dankee

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also, zunächst einmal hängt man sich nicht an drei Jahre alte Postings ran, sondern eröffnet ein neues Thema.

Auch wenn du den Beruf nicht ausüben möchtest, so wäre es doch irre, wenn du nur noch 3 Monate hast, alles hinzuwerfen. Wenn du noch "durchhälst", dann hast du wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung. Das macht sich alle mal besser im Lebenslauf, als wenn du bei jedem Vorstellungsgespräch erklären musst, warum du da ausgestiegen bist.

Bzgl. der Rückzahlung des Geldes vom Arbeitsamt kann ich ncihts sagen, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass sie das zurückfordern würden.

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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"ich habe noch 3monate bis die ausbildung beendet ist aber ich will den beruf nicht ausüben"

Welchen Beruf erlernen Sie gerade während eines Einstiegsqualifizierungsjahres?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Ein EQJ ist ein Praktikum, dass auf die Ausbildung vorbereitet - keine Ausbildung! Wenn du jetzt schon merkst, dass das nicht dein Beruf ist, dann lohnt auch das Weitermachen nicht.

Bevor du aber kündigst: AA informieren.
Zurückzahlen musst du nichts.

Wir haben selbst solche Praktikanten im Unternehmen: Für die Betriebe ist das Praktikum kostenfrei; sie beantragen eine Förderung bei der Agentur. Die Unternehmen sind gegenüber dem Praktikanten zur Zahlung der Vergütung verplichtet (EQ-Vertrag) und erhalten am Monatsende die Förderung durch die AA.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38318 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, mit wem der Auszubildende den Vertrag abgeschlossen hat. Da gibt es verschiedene Modelle. Mit dem Betrieb, mit dem Bildungswerk, welches das vermittelt hat, oder mit AfA oder Job-Center.

wirdwerden

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