Hallo,
im Oktober 2016 habe ich ein duales Studium bei einem sehr großen Unternehmen begonnen. Jedoch hat es mir von Beginn an nicht sehr zugesagt, da ich in den betrieblichen Praxisphasen wenig bis keine Aufgaben bekommen habe und mich größtenteils einfach gelangweilt habe. Also habe ich das Studium mit Ende des Sommersemesters 2017, also zu Ende September, gekündigt.
Daraufhin kam ein Brief mit einer Aufforderung zur Rückzahlung verauslagter Studiengebühren mit einer Summe, die zuvor im Vertrag festgelegt war.
Jetzt hat mich ein Bekannter darauf gebracht, dass diese Forderung eventuell nicht rechtens ist, da das Unternehmen seinen Teil des Vertrags, dass ich in Aufgaben und Projekte eingebunden werden muss, in denen die an der Hochschule erlernte Theorie und die Praxis verzahnt werden müssen.
Ich war im Betrieb stets verlässlich und habe die wenigen übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Teamleiters erfüllt, was auch die Beurteilung und das Arbeitszeugnis bestätigen. Ich habe auch gehört, dass das Unternehmen meistens ohnehin auf die Rückzahlung verzichtet, nur bei mir nicht.
Jetzt habe ich vor, erst einmal einen Brief an das Unternehmen zu schreiben, in dem ich meine Kündigungsgründe nochmal erläutere.
Falls das nicht helfen sollte, seht ihr da die Möglichkeit, rechtlich vorzugehen, da sich das Unternehmen in meinen Augen nicht an seinen Teil des Vertrages, mich vernünftig auszubilden, gehalten hat? Man muss auch bedenken, dass die Kündigung und die Rückzahlung bereits 4 Monate zurückliegen.
Gruß
PF
Kündigung des dualen Studiums - Rückzahlungen
10. Februar 2018
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Frage vom 10. Februar 2018 | 13:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des dualen Studiums - Rückzahlungen
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#1
Antwort vom 10. Februar 2018 | 17:38
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3096x hilfreich)
ZitatJedoch hat es mir von Beginn an nicht sehr zugesagt, da ich in den betrieblichen Praxisphasen wenig bis keine Aufgaben bekommen habe und mich größtenteils einfach gelangweilt habe :
Für die Akten - hat man denn auslastende Aufgaben offiziell angefordert? Wenn man sich langweilt, spricht nichts dagegen, den Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen und weitere Aufgaben anzufordern.
#2
Antwort vom 10. Februar 2018 | 18:22
Von
Status: Weiser (17968 Beiträge, 6614x hilfreich)
Die Frage lautet doch wie immer: Was steht im Vertrag zur Rückzahlung?
Eines funktioniert sicher nicht: deren mangelhafte Vertragserfüllung zu kontern mit eigener Vertragsverletzung.
Und jetzt?
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