Kündigung des neuen Arbeitsverhältnisses vor Antritt

8. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)
Kündigung des neuen Arbeitsverhältnisses vor Antritt

Ein abstruser Fall, aber vielleicht weiß doch jemand Rat:

Ich habe einen Arbeitsvertrag bei einer neuen Firma unterschrieben und soll dort am 01.08. anfangen. Mittlerweile haben sich verschiedene Umstände ergeben, die mich daran zweifeln lassen, ob der Schritt richtig ist und ich überlege, die neue Stelle nicht an zu treten. In meinem neuen Vertrag heißt es jedoch: Eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig.

Was kann ich tun? Mit dem neuen Arbeitgeber reden ist klar, aber ich möchte mich gerne vorher über die rechtliche Situation schlau machen.Die Gründe, warum ich eventuell nicht antreten möchte liegen in meiner Person bzw. auchin einigen Rahmenbedingungen, die in den Verhandlungen anders dar gestellt worden sind als sie tatsächlich sind.

Danke

r.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!
Wenn im neuen Vertrag ausdrücklich geregelt ist, dass eine Kündigung vor Antitt nicht möglich sei, dann gilt das wohl auch so. Die einzige Möglichkeit, da 'raus zu kommen, ist die Zusteimmung des Arbeitgebers.

Was steht denn sonst noch im Vertrag? Vielleicht eine Probezeit? Dann könntest Du am ersten Arbeitstag ohne Angabe von Gründen kündigen.

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#2
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)

Natürlich habe ich eine Probezeit. Aber dann muss ich da mindestens 4 Wochen arbeiten. Und wenn ich bei meinem alten AG bleiben will, geht das logischer Weise nicht....

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

pragmatisch betrachtet:
was hat der arbeitgeber davon, wenn sein mitarbeiter am ersten arbeitstag kündigt und nach 4 wochen die segel streicht? er dürfte der aufhebung also regelmäßig zustimmen.
nebenbei stellt sich die frage, was der arbeitgeber macht, wenn das arbeitsverhältnis vorher (vertragswidrig) gekündigt wird. welche schadensersatzansprüche will er geltend machen, wenn er 6 wochen vorher weiss, dass der arbeitnehmer nicht erscheint?
da wird es mit der eigenen schadensminderungspflicht ziemlich eng.

ureta

-- Editiert von Ureta am 08.06.2004 15:30:27

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#4
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)

Herzlichsten Dank für die Hilfe.

r.

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