Hallo liebes Forum,
folgende Situation ist passiert:
Ich habe einen Teilzeitjob im Homeoffice angenommen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Tag, wenn die Kündigung in den ersten zwei Wochen eintritt.
Ansonsten sind es zwei Wochen Kündigungsfrist.
Die Probezeit waren sechs Monate. Als ich meine Schicht an einem Montag antreten wollte wurde mir telefonisch gesagt, dass ich am Freitag, welcher der letzte Tag der ersten zwei Wochen ist, gekündigt wurde und ich daraufhin nicht mehr arbeiten brauche.
Bis heute (fünf Tage später) ist keine Kündigung per Brief eingegangen.
Alles in der Probezeit, in der ich mich so gesehen immer noch befinde.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weil es so doch nicht in Ordnung ist?
Gibt es eine Vorlage, die ich denen eventuell schreiben kann, dass es falsch ist was sie machen, wenn es falsch ist?
MfG A.
Kündigung doch keine Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Für eine Kündigung ist die Schriftform zwingend; ohne schriftliche Kündigung bist du (aktuell) nicht gekündigt.
Derzeit kannst du nur deine Arbeit anbieten und abwarten. Wenn keine Lohn kommt, erhebst du Lohnklage.
Anmerkung: der Zeitverlauf deiner Geschichte ohne Daten ist mühsam und verbesserungsfähig.
ZitatBis heute (fünf Tage später) ist keine Kündigung per Brief eingegangen. :
Hat man denn danach nochmal gearbeitet oder die Arbeitskraft angeboten?
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ZitatHat man denn danach nochmal gearbeitet oder die A :ZitatHat man denn danach nochmal gearbeitet oder die Arbeitskraft angeboten? :
Ja, also am Freitag gekündigt. Den darauffolgenden Montag gearbeitet (also diese eintägige Kündigungsfrist) und am Dienstag versucht wo aber der Zugang verwehrt wurde.
ZitatAnmerkung: der Zeitverlauf deiner Geschichte ohne Daten ist mühsam und verbesserungsfähig. :
Entschuldigung, ich kann es so erklären.
Freitag gekündigt (ohne Schriftverkehr)
Darauffolgenden Montag gearbeitet
Dienstag versucht zu arbeiten wo der Zugang aber verwehrt wurde weil ich schon am Freitag gekündigt wurde und Montag die Kündigungsfrist war.
... nur eben mit dem Makel, dass die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist, was Wirksamkeitsvoraussetzung ist/wäre.
... Deinem Immer-noch-Arbeitgeber wird - sobald er spitzgekriegt haben wird, dass das mit der 'Kündigung' nicht hingehauen hat - dann wohl bäldigst schriftlich kündigen. Aber mit einer Frist von jetzt 14 Tagen und natürlich auch mit Lohn für diese Zeit bis zum letzten Tag.
Du solltest deine Arbeitskraft wieder anbieten und dich wieder nachhause schicken lassen.
Der AN muss nach meiner Auffassung trotz der fehlenden schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Sperrung des Zugangs Kündigungsschutzklage erheben.
... ein Muss ist es nicht gerade, aber 'es schadet' auch nicht gerade.
Ganz erhellend dazu:
Zitat:
https://www.arbeitsrechte.de/muendliche-kuendigung-durch-arbeitgeber/#:~:text=Da%20eine%20mündliche%20Kündigung%20durch,gegen%20die%20zweifelhafte%20Kündigung%20vorzugehen.
...
§ 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besagt dazu Folgendes:
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist."
Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht wirksam.
Da eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber aus rein logischen Gründen jedoch nicht schriftlich erfolgt sein kann, muss auch die Kündigungsschutzklage nicht gemäß § 4 KSchG erfolgen. Trotzdem hat der betroffene Arbeitnehmer die Pflicht, in einer angemessenen Frist gegen die zweifelhafte Kündigung vorzugehen.
Bei dieser können sich Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht zufolge jedoch ruhig an § 4 KSchG orientieren, denn reagieren sie monatelang nicht auf die mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber, besteht möglicherweise kein Recht auf Kündigungsschutzklage bzw. Weiterbeschäftigung mehr.
...
-- Editiert von blaubär+ am 17.10.2021 18:11
Zitatein Muss ist es nicht gerade :
Der Wortlaut des § 4 KSchG ist mir durchaus bekannt. Der AN sollte jedoch bedenken, dass sein Anspruch auch verwirken kann.
Wann die Verwirkung bei einer formell unwirksamen Kündigung eintritt ist in der Rechtsprechung umstritten. Auf der sicheren Seite ist der AN nur dann, wenn er innerhalb der Frist des § 4 KSchG klagt.
ZitatWann die Verwirkung bei einer formell unwirksamen Kündigung eintritt ist in der Rechtsprechung umstritten. :
Frage, wurde er am Freitag mündlich "gekündigt"?
Oder hat er nur von "irgendwem" erfahren das der gehört haben er sei gekündigt?
Im ersten Fall würde ich durchaus bei weiterer Kommunikationsverweigerung zur Kündigungsschutzklage tendieren.
Aber im zweiten Fall?
ZitatFrage, wurde er am Freitag mündlich "gekündigt"? :
Oder hat er nur von "irgendwem" erfahren das der gehört haben er sei gekündigt?
Am Dienstag erfuhr ich davon. Weder Freitag noch Montag wurde mir etwas gesagt von der Kündigung
ZitatAm Dienstag erfuhr ich davon. :
Durch Variante A) oder durch Variante B)?
ZitatDurch Variante A) oder durch Variante B)? :
Naja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde.
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.
ZitatNaja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde. :
Keine Ahnung was Du damit sagen willst. Könntest Du das mal in verständlicher Sprache formulieren?
ZitatIch wurde nicht mündlich gekündigt. :
Und wie wurde man gekündigt?
Von "wem"? Doch nicht "mündlich"? Ja, wie dann? Telepathie?ZitatNaja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde. :
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.
ZitatVon "wem"? Doch nicht "mündlich"? Ja, wie dann? Telepathie? :
Was ist daran nicht verständlich? weder durch den Personaler noch einem Vorgesetzen wurde mir mitgeteilt dass ich gekündigt wurde. Es stand so im System, welches die Person einsehen konnte die mich eben normalerweise anmeldet? Wie, wenn Sie ein Paket abholen wollen und bei der Abholstation dann von einem Mitarbeiter gesagt bekommen, es ist doch woanders.
Freitag wurde ich angeblich gekündigt. Habe aber noch Freitag und Montag gearbeitet. Wollte dann Dienstag arbeiten und wurde nicht von dem Anmelder gelassen weil wohl im System steht ich bin gekündigt. Dieser hat mir eben mündlich erklärt wie ich gekündigt wurde, etc... Ich verstehe die offenen Fragen nicht und versuch wirklich alles zu erklären.
Also nach einigem Hin und Her nix Neues unter der Sonne: der AG lässt dich nicht arbeiten und eine schriftliche Kündigung liegt nicht vor - folglich wird es notwendig sein, K'Schutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Eine Grund zuzuwarten sehe ich nicht.
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