Kündigung doch keine Kündigung?

17. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung doch keine Kündigung?

Hallo liebes Forum,


folgende Situation ist passiert:

Ich habe einen Teilzeitjob im Homeoffice angenommen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Tag, wenn die Kündigung in den ersten zwei Wochen eintritt.
Ansonsten sind es zwei Wochen Kündigungsfrist.
Die Probezeit waren sechs Monate. Als ich meine Schicht an einem Montag antreten wollte wurde mir telefonisch gesagt, dass ich am Freitag, welcher der letzte Tag der ersten zwei Wochen ist, gekündigt wurde und ich daraufhin nicht mehr arbeiten brauche.
Bis heute (fünf Tage später) ist keine Kündigung per Brief eingegangen.
Alles in der Probezeit, in der ich mich so gesehen immer noch befinde.

Ich weiß nicht was ich machen soll, weil es so doch nicht in Ordnung ist?
Gibt es eine Vorlage, die ich denen eventuell schreiben kann, dass es falsch ist was sie machen, wenn es falsch ist?


MfG A.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Für eine Kündigung ist die Schriftform zwingend; ohne schriftliche Kündigung bist du (aktuell) nicht gekündigt.
Derzeit kannst du nur deine Arbeit anbieten und abwarten. Wenn keine Lohn kommt, erhebst du Lohnklage.

Anmerkung: der Zeitverlauf deiner Geschichte ohne Daten ist mühsam und verbesserungsfähig.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Fragling2000):
Bis heute (fünf Tage später) ist keine Kündigung per Brief eingegangen.

Hat man denn danach nochmal gearbeitet oder die Arbeitskraft angeboten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn danach nochmal gearbeitet oder die A
Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn danach nochmal gearbeitet oder die Arbeitskraft angeboten?


Ja, also am Freitag gekündigt. Den darauffolgenden Montag gearbeitet (also diese eintägige Kündigungsfrist) und am Dienstag versucht wo aber der Zugang verwehrt wurde.

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#4
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Anmerkung: der Zeitverlauf deiner Geschichte ohne Daten ist mühsam und verbesserungsfähig.


Entschuldigung, ich kann es so erklären.

Freitag gekündigt (ohne Schriftverkehr)
Darauffolgenden Montag gearbeitet
Dienstag versucht zu arbeiten wo der Zugang aber verwehrt wurde weil ich schon am Freitag gekündigt wurde und Montag die Kündigungsfrist war.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... nur eben mit dem Makel, dass die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist, was Wirksamkeitsvoraussetzung ist/wäre.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... Deinem Immer-noch-Arbeitgeber wird - sobald er spitzgekriegt haben wird, dass das mit der 'Kündigung' nicht hingehauen hat - dann wohl bäldigst schriftlich kündigen. Aber mit einer Frist von jetzt 14 Tagen und natürlich auch mit Lohn für diese Zeit bis zum letzten Tag.
Du solltest deine Arbeitskraft wieder anbieten und dich wieder nachhause schicken lassen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der AN muss nach meiner Auffassung trotz der fehlenden schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Sperrung des Zugangs Kündigungsschutzklage erheben.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... ein Muss ist es nicht gerade, aber 'es schadet' auch nicht gerade.
Ganz erhellend dazu:

Zitat:

https://www.arbeitsrechte.de/muendliche-kuendigung-durch-arbeitgeber/#:~:text=Da%20eine%20mündliche%20Kündigung%20durch,gegen%20die%20zweifelhafte%20Kündigung%20vorzugehen.
...
§ 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besagt dazu Folgendes:

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist."

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht wirksam.
Da eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber aus rein logischen Gründen jedoch nicht schriftlich erfolgt sein kann, muss auch die Kündigungsschutzklage nicht gemäß § 4 KSchG erfolgen. Trotzdem hat der betroffene Arbeitnehmer die Pflicht, in einer angemessenen Frist gegen die zweifelhafte Kündigung vorzugehen.

Bei dieser können sich Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht zufolge jedoch ruhig an § 4 KSchG orientieren, denn reagieren sie monatelang nicht auf die mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber, besteht möglicherweise kein Recht auf Kündigungsschutzklage bzw. Weiterbeschäftigung mehr.
...



-- Editiert von blaubär+ am 17.10.2021 18:11

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ein Muss ist es nicht gerade


Der Wortlaut des § 4 KSchG ist mir durchaus bekannt. Der AN sollte jedoch bedenken, dass sein Anspruch auch verwirken kann.

Wann die Verwirkung bei einer formell unwirksamen Kündigung eintritt ist in der Rechtsprechung umstritten. Auf der sicheren Seite ist der AN nur dann, wenn er innerhalb der Frist des § 4 KSchG klagt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wann die Verwirkung bei einer formell unwirksamen Kündigung eintritt ist in der Rechtsprechung umstritten.

Frage, wurde er am Freitag mündlich "gekündigt"?
Oder hat er nur von "irgendwem" erfahren das der gehört haben er sei gekündigt?

Im ersten Fall würde ich durchaus bei weiterer Kommunikationsverweigerung zur Kündigungsschutzklage tendieren.
Aber im zweiten Fall?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Frage, wurde er am Freitag mündlich "gekündigt"?
Oder hat er nur von "irgendwem" erfahren das der gehört haben er sei gekündigt?


Am Dienstag erfuhr ich davon. Weder Freitag noch Montag wurde mir etwas gesagt von der Kündigung

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Fragling2000):
Am Dienstag erfuhr ich davon.

Durch Variante A) oder durch Variante B)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch Variante A) oder durch Variante B)?


Naja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde.
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Fragling2000):
Naja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde.

Keine Ahnung was Du damit sagen willst. Könntest Du das mal in verständlicher Sprache formulieren?



Zitat (von Fragling2000):
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.

Und wie wurde man gekündigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Fragling2000):
Naja, ich habe am Dienstag erfahren von wem, dass ich gekündigt wurde.
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.
Von "wem"? Doch nicht "mündlich"? Ja, wie dann? Telepathie?

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#16
 Von 
Fragling2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Von "wem"? Doch nicht "mündlich"? Ja, wie dann? Telepathie?


Was ist daran nicht verständlich? weder durch den Personaler noch einem Vorgesetzen wurde mir mitgeteilt dass ich gekündigt wurde. Es stand so im System, welches die Person einsehen konnte die mich eben normalerweise anmeldet? Wie, wenn Sie ein Paket abholen wollen und bei der Abholstation dann von einem Mitarbeiter gesagt bekommen, es ist doch woanders.

Freitag wurde ich angeblich gekündigt. Habe aber noch Freitag und Montag gearbeitet. Wollte dann Dienstag arbeiten und wurde nicht von dem Anmelder gelassen weil wohl im System steht ich bin gekündigt. Dieser hat mir eben mündlich erklärt wie ich gekündigt wurde, etc... Ich verstehe die offenen Fragen nicht und versuch wirklich alles zu erklären.

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Also nach einigem Hin und Her nix Neues unter der Sonne: der AG lässt dich nicht arbeiten und eine schriftliche Kündigung liegt nicht vor - folglich wird es notwendig sein, K'Schutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Eine Grund zuzuwarten sehe ich nicht.

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