Kündigung durch Arbeitgeber, Resturlaub

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Djamahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitgeber, Resturlaub

Hallo zusammen,

Ich habe zum 31.07.13 die Kündigung durch meinen Arbeitgeber erhalten. Für dieses Jahr habe ich bereits 9 Urlaubstage beansprucht, bei einem Jahresanspruch von 24 Tagen. Im Kündigungsschreiben ist ein Resturlaub von 5 Tagen genannt. Da der Kündigungstermin in der 2. Jahreshälfte liegt, steht mir eigentlich lt. Gesetzgebung der gesamte Jahresurlaub, also noch 15 Resttage zu.
Ist in diesem Fall die Angabe von 5 Tagen im Kündigungsschreiben unwirksam und ich kann somit auf mehr Urlaubstage bestehen?

Vielen Dank.
Viele Grüße
Djamahl

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist in diesem Fall die Angabe von 5 Tagen im Kündigungsschreiben unwirksam und ich kann somit auf mehr Urlaubstage bestehen?


Ja.

quote:
Für dieses Jahr habe ich bereits 9 Urlaubstage beansprucht, bei einem Jahresanspruch von 24 Tagen.


Beziehen sich die 24 Tage auf eine 5- oder 6-Tage-Woche? Wird ein Tarifvertrag angewendet? Wie lautet die wörtliche Klausel zum Uraub im Arbeitsvertrag.
Möglicherweise besteht nur Anspruch auf 20 Tage (= 4 Wochen), wenn sich die 24-Tage auf eine 5-Tage-Woche beziehen, denn der volle Anspruch nach dem Gesetz bezieht sich zunächst nur auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.

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