Hallo zusammen,
Ich habe zum 31.07.13 die Kündigung durch meinen Arbeitgeber
erhalten. Für dieses Jahr habe ich bereits 9 Urlaubstage beansprucht, bei einem Jahresanspruch von 24 Tagen. Im Kündigungsschreiben ist ein Resturlaub von 5 Tagen genannt. Da der Kündigungstermin in der 2. Jahreshälfte liegt, steht mir eigentlich lt. Gesetzgebung der gesamte Jahresurlaub, also noch 15 Resttage zu.
Ist in diesem Fall die Angabe von 5 Tagen im Kündigungsschreiben unwirksam und ich kann somit auf mehr Urlaubstage bestehen?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Djamahl
-----------------
""
Kündigung durch Arbeitgeber, Resturlaub
5. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juni 2013 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitgeber, Resturlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juni 2013 | 02:07
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Ist in diesem Fall die Angabe von 5 Tagen im Kündigungsschreiben unwirksam und ich kann somit auf mehr Urlaubstage bestehen?
Ja.
quote:
Für dieses Jahr habe ich bereits 9 Urlaubstage beansprucht, bei einem Jahresanspruch von 24 Tagen.
Beziehen sich die 24 Tage auf eine 5- oder 6-Tage-Woche? Wird ein Tarifvertrag angewendet? Wie lautet die wörtliche Klausel zum Uraub im Arbeitsvertrag.
Möglicherweise besteht nur Anspruch auf 20 Tage (= 4 Wochen), wenn sich die 24-Tage auf eine 5-Tage-Woche beziehen, denn der volle Anspruch nach dem Gesetz bezieht sich zunächst nur auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
Und jetzt?
Schon
266.693
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten