Kündigung durch Arbeitgeber möglich, unbefristeter Arbeitsvertrag im Minijob

20. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitgeber möglich, unbefristeter Arbeitsvertrag im Minijob

Hallo Zusammen,

Person X übt seit 6 Jahren einen Minijob aus, davon seit 4 Jahren mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Gearbeitet wird nur sonntags.

Leider ist es bei der Firma so, dass den Aushilfen im Falle von Krankmeldung keine Lohnfortzahlung gewährt wird, auch nicht, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Person X möchte nun bei einer möglichen zukünftigen Arbeitsunfähigkeit auf die Lohnfortzahlung bestehen.

Könnte der Arbeitgeber Person X daraufhin einfach kündigen? Es handelt sich um eine Firma mit ca. 500 Mitarbeitern; es gibt keinen Personalrat.

Und noch eine Frage: Laut Arbeitsvertrag werden die Aushilfen sonntags zwischen 2-5 Stunden eingesetzt. Person X wird allerdings seit Jahren konstant immer mit 5 Stunden eingesetzt. Während des genehmigten Urlaubs wird jeder Sonntag mit der Mindeststundenzahl des Vertrags (also 2 Stunden) vergütet. Wäre das im Falle der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenfalls so?

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzung :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Shazza):
Leider ist es bei der Firma so, dass den Aushilfen im Falle von Krankmeldung keine Lohnfortzahlung gewährt wird, auch nicht, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Findet sich dazu irgendwas im Arbeitsvertrag?
Haben die AN mit Sonntagsarbeit besondere Vertragsbedingungen als Anlage zum AV?
Zitat (von Shazza):
Könnte der Arbeitgeber Person X daraufhin einfach kündigen?
Wegen der Frage, warum keine LFZ gezahlt wird? Eher nicht.
Zitat (von Shazza):
Während des genehmigten Urlaubs wird jeder Sonntag mit der Mindeststundenzahl des Vertrags (also 2 Stunden) vergütet.
Das ist mE auch schon eine Frage an den AG wert. Warum nur 2Std? Warum ist 1 Tag Urlaub nicht 1 Tag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Shazza):
Leider ist es bei der Firma so, dass den Aushilfen im Falle von Krankmeldung keine Lohnfortzahlung gewährt wird, auch nicht, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Findet sich dazu irgendwas im Arbeitsvertrag?
Haben die AN mit Sonntagsarbeit besondere Vertragsbedingungen als Anlage zum AV?

Zitat (von Shazza):
Könnte der Arbeitgeber Person X daraufhin einfach kündigen?

Wegen der Frage, warum keine LFZ gezahlt wird? Eher nicht.

Zitat (von Shazza):
Während des genehmigten Urlaubs wird jeder Sonntag mit der Mindeststundenzahl des Vertrags (also 2 Stunden) vergütet.

Das ist mE auch schon eine Frage an den AG wert. Warum nur 2Std? Warum ist 1 Tag Urlaub nicht 1 Tag?


Im Arbeitsvertrag findet sich gar kein Passus zur Lohnfortzahlung. Nach Annahme des Minijobs gab es vor 6 Jahren ein Schreiben der Minijobzentrale, in dem auf den Anspruch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hingewiesen wurde.
Als X zwei Jahre später erkrankte und daraufhin kein Geld ausgezahlt bekam, hat X in der Personalabteilung nachgefragt. Die Antwort lautete: "Der Chef hat festgelegt, dass Aushilfen bei Krankheit nicht bezahlt werden, weil die sonst so oft fehlen...".
Das hatte X damals mit befristetem Vertrag auch nicht weiter verfolgt.

Besondere Vertragsbedingungen als Anlage zum AV gibt es für uns Aushilfen nicht.

An den Urlaubstagen werden nur 2 Stunden bezahlt, weil das laut AV die Mindestzeit ist, die Aushilfen eingesetzt werden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ich meine, das sollte der AN X nicht weiterhin so hinnehmen. Die anderen möglichst auch nicht.

Zitat (von Shazza):
An den Urlaubstagen werden nur 2 Stunden bezahlt, weil das laut AV die Mindestzeit ist, die Aushilfen eingesetzt werden.
Das mag so im AV stehen, es ist aber doch ein Unterschied, ob mein AG mich sonntags mindestens 2 Stunden einsetzt oder ob er mir für 1 Tag Urlaub nur 2Std. vergütet, obwohl ich regelmäßig 5 Std arbeite.
Für mich als AN wäre mein Arbeitstag also der Sonntag, und wenn ich immer 5 Std. arbeite, ist mein 1Urlaubstag mit 5 Std. zu bewerten/zu bezahlen. Als mit der Maximal-Zeit (zwischen 2 und 5 Std.)

Ich würde mal in Richtung Lohnklage denken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Shazza):
Könnte der Arbeitgeber Person X daraufhin einfach kündigen?

Ein AG kann dem AN jederzeit kündigen, insofern wäre das mit JA zu beantworten.
Dem AN steht es dann frei, die Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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