Hallo,
ich habe folgende Frage :
Wenn ich zum Ende des Monats August des nächsten Jahres aufhöre zu arbeiten, also selber kündige, wie verhält es sich dann mit dem Tariflichen Urlaubsanspruch für das ganze nächste Jahr von 30 Tagen ?
Ich meine ob es von Wichtigkeit ist wann ich zum Ende August kündige oder ob mir unabhängig davon der gesamte Jahresurlaub zusteht.
Kündigung durch Arbeitnehmer, Anspruch auf Jahresurlaub
9. April 2021
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Frage vom 9. April 2021 | 06:14
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer, Anspruch auf Jahresurlaub
#1
Antwort vom 9. April 2021 | 06:43
Von
Status: Heiliger (20261 Beiträge, 7338x hilfreich)
Na, du bist aber früh dran mit deiner Frage.
Wie es mit dem tariflichen U-Anspruch steht, findest du im TV. Es könnte sein, dass der tarifliche Teil eigenen Regeln unterliegt, sofern er den gesetzlichen Anspruch übersteigt. Es kann aber genau so gut sein, dass für den tariflichen Teil nichts gesondert geregelt ist - dann wird der Urlaub behandelt wie der nach BUrlG.
Der gesetzliche U-Anspruch für das ganze Jahr steht dir zu, wenn du in der 2. Jahreshälfte ausscheidest.
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