Halli Hallo , einmal kurz die Fakten:
Meine Freundin möchte kündigen, weil sie zum 01.02.2014 neue Arbeit hat. In ihrem jetzigen Arbeitsvertrag steht...,,[color=red]Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden[/color]...,,
Frage ??
Was zählt nun , gesetzliche Frist für AN von 4 Wochen ??
oder 3 Monate ???
Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Wann wäre der richtige Zeitpunkt die Kündigung einzureichen oder kann die Chefin auf den 3 Monaten verharren, um ihr eins auszuwischen ??
Vielen Lieben Dank euch :-)
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-- Editiert Steffen1988 am 29.10.2013 19:49
Kündigung durch Arbeitnehmer ??? Hilfee
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist das der einzige Satz dazu? Wenn wir davon ausgehen, dass die Frist für beide Seiten gelten soll, dann müsste die Kündigung spätestens am 31.10. beim AG eingehen.
quote:
Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Gute Frage. Die Formulierung ist nicht ganz eindeutig und hält vielleicht einer Klauselkontrolle nicht stand. Aber warum sollte man deswegen Stress provozieren, wenn man fristgerecht kündigen kann?
quote:
oder kann die Chefin auf den 3 Monaten verharren, um ihr eins auszuwischen ??
Warum soll man längere Kündigungsfristen vereinbaren, nur um jemanden "eins auszuwischen"? Das ist doch Kindergarten.
Ja also das ist der einzige Satz indem von einer Frist gesprochen wird !!! der Rest quasi das erst Urlaub abgezogen wird und Überstunden abgebaut werden und so!
Die Frage ist ja nun reicht es aus die Kündigung mitte Dezember einzureichen und denn zum Ende des Monats und anschließend fängt die Frist an ??
Nicht das Sie nun die Kündigung im Dezember abgibt und die Chefin denn sagt ja Frist sind 3 Monate , also könnte sie ja den neuen Job nicht ausüben ... Oder kann meine Freundin sich auf die 4 wochen beziehen, so wie es Im BGB steht , weil alles andere ein Nachteil wäre ..?
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Also 3 Monate sind 3 Monate, da reicht es nicht aus die Kündigung erst Mitte Dezember zu übergeben, wenn man zum 31.1. kündigen will.
quote:<hr size=1 noshade> Oder kann meine Freundin sich auf die 4 wochen beziehen, so wie es Im BGB steht , weil alles andere ein Nachteil wäre ..? <hr size=1 noshade>
Nein, nicht weil es ein Nachteil wäre. Längere Kündigungsfristen sind immer günstiger aus Sicht der Rechtsprechung und auch zulässig, wenn für den AG keine kürzere als für den AN gilt (§ 622 Abs. 6 BGB ).
Ich würde aus Laiensicht davon ausgehen, das die Formulierung in der Form in Ordnung geht und daher auch der AN die 3 Monate einhalten muss.
quote:<hr size=1 noshade>Nicht das Sie nun die Kündigung im Dezember abgibt und die Chefin denn sagt ja Frist sind 3 Monate , also könnte sie ja den neuen Job nicht ausüben .. <hr size=1 noshade>
Letztlich kann der AG den AN nicht zum Arbeiten zwingen und müsste selbst ein nicht-fristgerechte Kündigung schlucken. Allerdings könnte das Arbeitszeugnis dementsprechend düster ausfallen, es können Vertragsstrafen fällig werden (sofern im AV vereinbart) und der AG kann (theoretisch) Schadenersatz geltend machen, wenn ein bezifferbarer Schaden durch die nichteingehaltene Kündigungsfrist entsteht.
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