Liebe User, mein Name ist Michael und bin seit April 2022 als Altenpfleger in einer Einrichtung der Diakonie beschäftigt. Ich möchte kündigen und habe verschiedene Aussagen zur Kündigungsfrist erhalten. Die Frist beträgt laut Tarifvertrag nach Probezeit 1 Monat zum Monatsende. Die gesetzliche Frist wäre ja 4 Wochen zum Ende oder -5. des Monats. Meine Frage: die gesetzliche wäre ja kürzer als die tarifliche, würde somit das Günstigkeitsprinzip greifen?
Vielen Dank für Eure antworten!
Kündigung durch Arbeitnehmer bei Tarifvertrag
3. November 2022
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Frage vom 3. November 2022 | 11:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer bei Tarifvertrag
#1
Antwort vom 3. November 2022 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 232x hilfreich)
Zitat :würde somit das Günstigkeitsprinzip greifen?
Nein.
der Tarifvertrag verdrängt die gesetzliche Regelung und steht nicht daneben.
Und jetzt?
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