Kündigung durch Arbeitnehmer - gesetzlicher Mindesturlaub ?

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
so470126-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer - gesetzlicher Mindesturlaub ?

Guten Morgen liebe Forumgemeinde ,

folgender Sachverhalt ; Person A wird heute seinen Arbeitsvertrag kündigen.Person A hat einen vertraglichen Urlaub in Höhe von 25 Tagen.
A hat dieses Jahr schon 21 Tage Urlaub genommen.A weiß auch , dass wenn man nach dem 01.06 kündigt , ganzjahres Urlaubsanspruch hat.
Kann A nun vom noch Arbeitgeber verlangen , dass er die 4 Tage nehmen darf bzw. ausgezahlt bekommt oder greift das nur für den gesetzlichen Mindesturlaub?
A Arbeitet 5 Tage die Woche a 40 Stunden , wo der gesetzliche Urlaub ja bei 20 Tagen liegen würde.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Genau das ist hier die nicht zu beantwortende Frage, wie das mit dem Urlaub geregelt ist, der über den Anspruch nach BUrlG hinausgeht. Wenn dazu nichts gesondert geregelt ist, würden diese 5 Extra-Tage behandelt wie der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es könnte aber auch sein, dass der Extra-Urlaub beim Ausscheiden gezwölftelt wird. Das sollte im AV oder ggf. im TV zu finden sein.

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