Kündigung durch Arbeitnehmer in der Elternzeit

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614268-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer in der Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich hab ein Anliegen, was ich trotz Recherche nicht lösen konnte.
Ich befinde mich zurzeit im ärztlichen Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft. Der Mutterschutz beginnt zum Ende diesen Monat.
Da mein Mann einen neuen Job in einem anderen Bundesland bekommen hat, haben wir uns dort eine neue Wohnung gesucht.
1. Frage: Ist mein Vertrag, wenn ich mich nun bei meinem AG ummelde, ungültig?
2.Frage: Da ich dementsprechend nach meiner Elternzeit nicht wieder dort arbeiten gehe, würde ich gerne wissen wie ich bezüglich der Kündigung vorgehen soll, sodass ich direkt zum ersten Arbeitstag nach der Elternzeit dort nicht mehr angestellt bin.

Danke für die Hilfe

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Frage 1: Nein!

Frage 2: Kündige fristgemäß oder bitte deinen AG um eine einvernehmliche Trennung per Aufhebungsvertrag; Datum wird gemeinsam festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von go614268-98):
1. Frage: Ist mein Vertrag, wenn ich mich nun bei meinem AG ummelde, ungültig?


Nein.

Zitat (von go614268-98):
...wie ich bezüglich der Kündigung vorgehen soll, sodass ich direkt zum ersten Arbeitstag nach der Elternzeit dort nicht mehr angestellt bin.


Genau zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ansonsten steht es einem natürlich frei, fristgerecht zu kündigen. Bedenken sollte man aber, dass mit einer Kündigung die Elternzeit und somit auch die beitragsfreie KV beendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Zunächst einmal musst du Elternzeit beantragen, dir also Gedanken über die geplante Dauer machen. Natürlich könntest du gleich das Maximum (3 Jahre) beantragen und dann einfach irgendwann kündigen, wenn du im neuen Umfeld eine Stelle gefunden hast. So hättest du einen nahtlosen Übergang für deinen Lebenslauf. Und die alte Stelle wäre noch da, falls doch eine außerplanmäßige Rückkehr ansteht. Sollte die neue Stelle in Teilzeit sein, könntest du sogar beim alten Arbeitgeber beantragen in der Elternzeit in Teilzeit für einen anderen Arbeitgeber tätig zu werden.

Allerdings finde ich es fair, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.731 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen