Hallo,
zu folgendem Sachverhalt bräuchte ich ein paar Auskünfte:
Ich war bei meinem letzten Arbeitgeber seit 2014 beschäftigt. Am 18. Januar 2023 wurde ich an der Schulter operiert und wurde dann ab diesem Tag krankgeschrieben. Bis 28. Februar bekam ich die Lohnfortzahlung und folglich ab 1. März Krankengeld. Krankgeschrieben war ich bis einschließlich 30.06.2023.
Am 30.05.2023 habe ich bei meinem letzten Arbeitgeber gekündigt, und zwar zum 31.07.2023. An diesem Tag wurde besprochen, dass ich im Juli meinen "Resturlaub" aufbrauche. Laut Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf 30 Tage/Jahr. Nach meiner Rechnung hätte ich somit bis Ende Juli 17,5 Tage Urlaub. Die übrigen Tage im Juli wollte ich gerne als unbezahlten Urlaub ausgleichen.
Dann kam die Lohnabrechnung und der Juli wurde mir voll bezahlt. Ich dachte mir noch, wie nett doch mein alter Chef ist, dass er mir keine "unbezahlten Urlaubstage" abgezogen hat. Jetzt habe ich eine Nachberechnung bekommen, in der der gesamte Juli-Lohn zurückgefordert wird.
Habe ich durch die lange Krankheit keinen Anspruch auf die Urlaubstage, bzw. was könnten die Gründe für die Rückforderung sein. Ich möchte erst einige Meinungen hören, bevor ich mit meinem ehemaligen Chef in Kontakt trete.
Vielen Dank im Voraus für die möglichen Gedankenanreize!
Viele Grüße
Michael
Kündigung durch Arbeitnehmer während Krankheit - was geschieht mit Resturlaub?
3. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2023 | 20:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer während Krankheit - was geschieht mit Resturlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. September 2023 | 23:32
Von
Status: Wissender (15790 Beiträge, 9074x hilfreich)
Zitatwas könnten die Gründe für die Rückforderung sein. :
Vielleicht ist Ihr Plan mit "restlichen Urlaub aufbrauchen" plus "unbezahlten Urlaub" nicht bis zur Lohnbuchhaltung durchgedrungen, so dass die Lohnbuchhaltung davon ausgeht, dass Sie unentschuldigt gefehlt haben?
#2
Antwort vom 4. September 2023 | 07:35
Von
Status: Weiser (16755 Beiträge, 6272x hilfreich)
Zitat... was könnten die Gründe für die Rückforderung sein :
Das fragst du am besten deinen AG.
ZitatLaut Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf 30 Tage/Jahr. Nach meiner Rechnung hätte ich somit bis Ende Juli 17,5 Tage Urlaub. :
Der Urlaub geht dir auch durch längere Erkrankung nicht verloren.
Deine Rechnung stimmt aber nicht: Bei Kündigung in der 2. JH steht dir der gesamte Urlaub zu - das gilt unbedingt für den Urlaub nach BUrlG, Minimum also 20 Tage. Deine 17,5 Tage errechnest du anscheinend durch Zwölftelung, da das Ergebnis aber unter dem gesetzlichen Anspruch steht, gilt: 20 Tage gem. BUrlG.
(Hier könnte noch der Wortlaut der Klausel von Bedeutung sein - wenn die Klausel nicht gelten sollte, wäre auch der Extraurlaub zu behandeln wie der nach BUrlG, m.a.W. dann stünden dir 30 Tage zu.)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.225
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
64 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten