Kündigung durch Arbeitnehmer während Kurzarbeit

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
San5487
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitnehmer während Kurzarbeit

Hallo Ihr Lieben!
Ich befinde mich seit April zu 100% in Kurzarbeit.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Wenn ich kündige steht mir ja kein Kurzarbeitergeld mehr zu, sondern mein normales Gehalt ... ich weiß nicht, ob meiner Chefin dies bewusst ist.
Muss ich meine Chefin darauf hinweisen und ihr schriftlich meine Arbeitskraft anbieten?
Über Informationen würde ich mich wirklich sehr freuen!
Euch einen schönen Sonntag!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von San5487):
Muss ich meine Chefin darauf hinweisen und ihr schriftlich meine Arbeitskraft anbieten?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von San5487):
Wenn ich kündige steht mir ja kein Kurzarbeitergeld mehr zu, sondern mein normales Gehalt ... ich weiß nicht, ob meiner Chefin dies bewusst ist.


Ich weiß nicht ob es Dir bewusst ist, dass das so pauschal falsch ist.
Es ist korrekt, dass Du keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld hast, einen Anspruch auf Dein normales (volles) Gehalt, hast Du aber nicht garantiert.
Hier muss man sich die Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit, eine eventuelle Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag dann mal genau ansehen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von San5487):
Muss ich meine Chefin darauf hinweisen und ihr schriftlich meine Arbeitskraft anbieten?

Nein.


Da Du Kurzarbeit 0 hast, sprich nicht im Betrieb bist, solltest Du schon zur eigenen Sicherheit nachweisbar Deine Arbeitskraft anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
San5487
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Spatenklopper für den Hinweis.

Es gibt keine weitere Vereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit. Dies war vorher vertraglich nicht geregelt und wir mussten nur ein Papier unterschreiben, dass wir mit der Kurzarbeit einverstanden sind, ohne weitere Klauseln.

Da ich in einem Reisebüro arbeite, ist momentan auch genug Arbeit vorhanden (man macht zwar kaum Umsatz, es muss sich aber um die Rückabwicklung gekümmert werden).
Ein Teil meiner Kolleginnen arbeitet momentan auch.

2x Hilfreiche Antwort

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