Hallo Freunde,
habe einen komplizierten Fall und brauche Eure Unterstützung. Ich bin seit längerem Selbstständig im Bereich Promotion und Marketing. Habe im Oktober eine Anfrage für einen Promotionjob bekommen, der über 2Wochen im Dezember stattfinden sollte. Habe daraufhin auch keine weiteren Jobs für den Zeitraum angenommen, da der Auftrag auch bereits schriftlich (Auftragsvertrag) fixiert wurde. Jetzt, eine Woche vor Beginn des Auftrages, hat mir der Auftraggeber wg. Umstrukturierung gekündigt!
Nun stehe ich da und habe für diese 2 Wochen keinen Job! Obwohl ich vorzeitig sehr viele Anfragen auch von anderen Agenturen hatte. Meine Frage: Hab ich Schadensersatzansprüche bzgl. der dauerhaft geblockten Termine? Ich war auch schon auf der notwendigen Schulung für den Auftrag. Schriftliche Korrespondenz mit der Agentur kann auch nachgewiesen werden! Zeugen sind ebenfalls vorhanden!
Hier noch ein Auszug aus dem Vertrag:
"Auftraggeber und Auftragnehmer können den Auftarg nach Projektbeginn jeweils mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des folgenden Kalendertages ordentlich kündigen. Das Recht der Parteien zur fristlosn Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt."
Kündigung durch Auftraggeber
29. November 2006
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Frage vom 29. November 2006 | 12:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Auftraggeber
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#1
Antwort vom 29. November 2006 | 13:00
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 152x hilfreich)
Auftraggeber und Auftragnehmer können den Auftrag nach Projektbeginn jeweils mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des folgenden Kalendertages ordentlich kündigen. Das Recht der Parteien zur fristlosn Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Damit hast Du Deine Frage doch selbst beantwortet. Damit ist es Dein Risiko.
Sonst hättest Du schreiben müssen:
Muß mindestens 4 Wochen vorher abgesagt werden, sonst werden ..% vom vereinbarten Betrag fällig.
So oder ähnlich.
Ansonsten , da kein Arbeitsrecht.
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