Kündigung durch Aussteller zugestellt ??

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Kündigung durch Aussteller zugestellt ??

Hallo,

kurze Frage:

Wenn der Aussteller einer Kündigung, duiese selber in den Briefkatsen des Empfängers einwirft, kann dieser dann als Zeuge den Zugang bezeugen ??
Oder hätte er einen Boten als Zeugen schicken müssen ??

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Empfänger den Empfang bestreitet, steht Aussage gegen Aussage.
Selbst ein Bote ist nur dann ein wirklicher Zeuge, wenn er bestätigen kann, dass tatsächlich eine Kündigung in dem Umschlag steckte.

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Es geht nicht num den Empfang selbst, sondern um das Zustellungsdatum.
Der Schreiber (der Personalverantwortliche) behauptet, er hätte das Schreiben am letzten Tag des Monats eingeworfen. Er hat keinen Boten geschickt. Der Empfänger bestätigt den Zugang für den nächsten Tag (1. des Folgemonats).

D.h. wenn Aussage gegen Aussage steht, dürfte der Arbeitnehmer im Vorteil sein, oder ?

mfg

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

ja, ich denke auch, der Arbeitnehmer ist im Vorteil. Der Arbeitgeber muß im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann gibt es noch so feinheiten wie den zeitpunkt der zustellung: abends muss niemand mehr mit post rechnen - insofern können sogar beide aussagen zutreffen.

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