Hallo,
kurze Frage:
Wenn der Aussteller einer Kündigung, duiese selber in den Briefkatsen des Empfängers einwirft, kann dieser dann als Zeuge den Zugang bezeugen ??
Oder hätte er einen Boten als Zeugen schicken müssen ??
mfg
Kündigung durch Aussteller zugestellt ??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Empfänger den Empfang bestreitet, steht Aussage gegen Aussage.
Selbst ein Bote ist nur dann ein wirklicher Zeuge, wenn er bestätigen kann, dass tatsächlich eine Kündigung in dem Umschlag steckte.
Es geht nicht num den Empfang selbst, sondern um das Zustellungsdatum.
Der Schreiber (der Personalverantwortliche) behauptet, er hätte das Schreiben am letzten Tag des Monats eingeworfen. Er hat keinen Boten geschickt. Der Empfänger bestätigt den Zugang für den nächsten Tag (1. des Folgemonats).
D.h. wenn Aussage gegen Aussage steht, dürfte der Arbeitnehmer im Vorteil sein, oder ?
mfg
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ja, ich denke auch, der Arbeitnehmer ist im Vorteil. Der Arbeitgeber muß im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
... dann gibt es noch so feinheiten wie den zeitpunkt der zustellung: abends muss niemand mehr mit post rechnen - insofern können sogar beide aussagen zutreffen.
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