Kündigung durch Zeitarbeit?!

26. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Zeitarbeit?!

Hallo,
ich habe folgendes Problem - Ich "war" bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt(ein Monat, also noch Probezeit) Jetzt war ich Krank und wollte es telefonisch mitteilen(Meldepflicht!) Jedoch hatte ich niemanden erreicht (Freitag Morgens) Da es mir wirklich Saudreckig ging legte ich mich halt nochmal ein bissel hin und bis ich schaute war es auch schon Mittag. Ich habe also nochmals im Büro angerufen und da sagte man mir das es zwar etwas spät sei, das aber jetzt weniger schlimm ist und ich das nächste mal eben am Handy anrufen sollte!! Nun dachte ich mir eben geh ich doch am Montag zum Arzt und hole mir derweil so die Medikamente aus der Apotheke, da bei Grippemittel die Krankenkasse sowieso nix zahlt!! So, gesagt getan Samstag ging es mir noch beschissener, also auf zur Apotheke. Jedoch kam ich da nie an, weil wir einen Verkehrsunfall hatten(uns ist ein Geisterfahrer rein!!) Durch die beim Unfall entstandenen Verletztungen werde ich vorraussichtlich die nächsten 3 Wochen nicht mehr Arbeiten können, was ich auch gleich am Montag morgen nach dem Arztbesuch meiner Firma mitteilte! Die Reaktion war --> fristlose Kündigung!

Als ich nach einem Grund fragte sagten sie mir ich sei meiner Meldepflicht nicht nachgekommen!! Jetzt zu meinen eigentlichen fragen:

1.) Ist das rechtens, da mir erst gesagt wurde alles ist in Ordnung und jetzt passt es doch nicht!?

2.) Die Kündigung erfolgte auf Grund der langen Krankheit. Der mir genannte Kündigungsgrund denke ich ist nur eine Ausrede da sie mich ja Krankheitsbedingt nicht Kündigen können. Wie kann ich dagegen vorgehen?

3.) Dürfen die die Kündigung Rückwirkend ausstellen?

Danke für eure Hilfe und Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Nun ist die Frage ob du Montag versucht hast vor der FRist zur Meldung (ich gehe von 9 uhr aus wie in meinem Zeitarbeitivertrag) anzurufen oder geich zum Arzt bist.
Wenn du gleich zum Arzt bist und hättest anrufen können kannst du leider nix machen denke ich.

Ist das eine PSA oder nicht?
Falls ja ist in den Fristlosen Kündigungen eine Klausel als: Sollte die Kündiguing nicht Fristlos gehen FRistgerecht drinne.
Bin leider ähnlich aus meinem Job geflogen.
Nur bei mir habens die Fristlose zurückziehen müssen.
Kündigung darf nicht Rückwirkend sein.

-----------------
"*del*: User deleted by stuffed Error."

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#2
 Von 
Volker1953_Hamburg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zuerst einmal müßte nachgesehen werden, welche Bestimmungen zur Meldung und zur Vorlage des ärztlichen Attests der Arbeitsvertrag enthält. (Meldung UND/oder Attest am ersten Tag?).

Wenn der Arztbesuch am ersten Tag fällig war, ist das Verschlafen keine gute Ausrede.

Handelt es sich nur um einen Formfehler (Meldung am Mittag zu spät bzw. zu späte Einreichung des Attests bei unbestrittener Krankheit ab Freitag), käme eine Kündigung wohl erst nach Abmahnung in Betracht.

Falls hiernach die Kündigung unwirksam ist, müßten Sie innerhalb von 3 Wochen ab Kündigungszugang Klage beim Arbeitsgericht (am Sitz des Arbeitgebers) erheben, und zwar auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis nicht (sofort) durch die fristlose Kündigung beendet wurde.

Falls im Kündigungsschreiben hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin erklärt wurde, würde das Arbeitsverhältnis (auf entsprechende Klage gegen die fristlose Kündigung) aufgrund der ordnetlichen Kündigung zu mnächstmöglichen Termin enden.

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