Guten Abend,
ich habe folgendes Problem: Ich arbeite in der Ambulanten Pflege und dort geht es nun zu, das mag man nicht in Worte fassen. Kollegen werden bis zur Erschöpfung ausgenutzt, es tut sich ein Mobbing Problem auf, 450€ Kräfte werden von heute auf morgen ohne Begründung fristgerecht gekündigt, wird jemand Krank oder kann nicht mehr so gut wie früher wird über diesen hergezogen und gelästert. Es wird kontrolliert, verpfiffen und gepetzt.
Kurz gesagt Ich habe das Gefühl in einem Kindergarten, umringt von 3 jährigen, zu Arbeiten.
Nun ist es so, das mich oben genanntes nun auch selbst betrifft, ich bin nicht mehr die Jüngste aber mache meinen Job mit Herz, leiste zu meiner Vollzeit Stelle Überstunden, mache einen Dauer Bereitschaftsdienst und führe auch Pflegeberatungen durch.
Leiste mit meinen Ü 50 aber nicht mehr soviel wie eine Pflegerin U40 und werde hier auch regelmäßig darauf aufmerksam gemacht, es wird über mich hergezogen ob anwesend oder nicht und gehe mit Bauchschmerzen ins Büro.
Heute hat es mich nun erwischt, Kreislaufkollaps, Krankgeschrieben.
Zudem leide ich an Diabetes, Bluthochdruck und grauem Star und kann seid Wochen nicht mehr im dunklen Auto fahren, tolle Sache in der Ambulanten Pflege.
Ich kann dort einfach nicht mehr arbeiten, das sehe ich jetzt ein.
Ich kann nicht mehr und würde gerne meine Stelle wechseln, das heißt dort aufhören und in den Stationären Dienst wechseln, sprich mir eine Stelle im Altenheim suchen.
Nun ist es aber so, das ich derzeit noch einen Arbeitgeber Kredit laufen habe welcher im Vertrag drin stehen hat:
Wird das Arbeitsverhältnis beendet wird der Komplette Restbetrag sofort und in einer Summe fällig,
damit wären 80% meines Gehaltes weg, das kann ich mir nicht leisen, weiter steht dort aber auch:
Dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt oder ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist ODER wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund kündigt i. S. d. § 626 BGB kündigt, den der Arbeitgeber zu vertreten hat.
Hier werde ich nicht schlau, kann mein Arbeitgeber nun den Kredit in einer Summe und sofort zurück fordern oder gibt es eine Möglichkeit für mich diesen bei ihm weiter in Raten abzuzahlen?
Zudem hätte ich noch einer weitere Frage, ab wann gilt der Tarifvertrag für Ambulante Pflegeeinrichtungen 2022?
Vielen Dank allen die sich die Mühe gemacht haben bis hier her zu lesen.
Ich freue mich auf Antworten von euch und verbleibe mit freundlichem Gruß
Kündigung durch den Arbeitnehmer
9. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 9. Dezember 2022 | 21:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2022 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32174 Beiträge, 5655x hilfreich)
Meist kommt bei sowas als 1. Empfehlung: Vom Arzt jetzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen, diese dem AG zustellen.ZitatIch kann nicht mehr :
2. Die Umstände, die dich arbeitsunfähig machen und dich evtl. bis zur Kündigung drängen, genau und sachlich zunächst für dich selbst auflisten. *Kindergarten* passt da nicht, was anderen widerfährt, auch nicht.
3. Den AV zum Darlehen genau lesen und dort das ODER beachten. Wenn du kündigst, weil dein AG das zu vertreten hat (Organisation, Überstunden, Überlastung)...
Seit wann bist du dort beschäftigt?
#2
Antwort vom 9. Dezember 2022 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120096 Beiträge, 39830x hilfreich)
ZitatKollegen werden bis zur Erschöpfung ausgenutzt, es tut sich ein Mobbing Problem auf, 450€ Kräfte werden von heute auf morgen ohne Begründung fristgerecht gekündigt, wird jemand Krank oder kann nicht mehr so gut wie früher wird über diesen hergezogen und gelästert. Es wird kontrolliert, verpfiffen und gepetzt. :
Also alles normal, wie man es kennt ...
ZitatNun ist es so, das mich oben genanntes nun auch selbst betrifft, :
Dagegen hat man was konkret unternommen?
Zitatab wann gilt der Tarifvertrag für Ambulante Pflegeeinrichtungen 2022? :
Meines Wissens nach ab 09-2022
ZitatIch kann dort einfach nicht mehr arbeiten :
Gibt es darüber ärztliche Atteste?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Dezember 2022 | 22:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag besagt das was ich geschildert habe, das bei Ausscheiden alles sofort zu zahlen ist.
ZitatGibt es darüber ärztliche Atteste? :
Noch nicht, ich will ja auch nicht in die Rente, lediglich den Arbeitsplatz wechseln.
ZitatMeist kommt bei sowas als 1. Empfehlung: Vom Arzt jetzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen, diese dem AG zustellen. :
AU liegt dem AG vor.
ZitatSeit wann bist du dort beschäftigt? :
Ich arbeite dort seid ca 7 Jahren.
#4
Antwort vom 10. Dezember 2022 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32174 Beiträge, 5655x hilfreich)
ODER wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund kündigt i. S. d. § 626 BGB kündigt, den der Arbeitgeber zu vertreten hat.Zitatdas bei Ausscheiden alles sofort zu zahlen ist. :
Aus deiner Schilderung und deiner Beschäftigungsdauer könnte abgeleitet werden, dass der AG das sehr wohl zu vertreten hat. Er hat dich verschlissen ohne Rücksicht auf Verluste, usw usf.
Schon klar, aber nicht jetzt und jetzt niemandem erklären. Zunächst bist du AU.Zitatlediglich den Arbeitsplatz wechseln. :
Später, wenn zB ärztliche Atteste/Gutachten feststellen, dass du für --diese-- Tätigkeit nicht mehr leistungsfähig genug bist ---- folgt der nächste Schritt.
Das alles wird dauern und der AG zahlt zunächst Lohnfortzahlung.
Das mit der sofortigen Darlehens-Rückzahlung gilt auch nicht:
...wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt oder ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist
Diese Optionen bestehen auch.
Was könnte der AG tun, wenn die willige, langjährige Vollzeitkraft langzeitkrank ist und die Stelle blockiert?
Und jetzt?
Schon
267.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten