Hallo,
ich als selbstständiger Webdesigner habe einer anderen Webdesign-Firma die freie Mitarbeit gekündigt.
Folgende Gründe wurden angegeben: das Projekt überfordert meine Kenntnisse, der Stundenlohn war etwa 1,50 € / Stunde (ein fester Lohn
pro fertiggestellten Teilprojekt - das Ding erwies sich als eine fast unmachbare Aufgabe und die Stunden, die ich damit verschwendete, wurden einfach zu viel).
Der Arbeitgeber / Auftraggeber fordert nun von mir die Behebung sämtlicher Mängel, die noch offen sind. Doch genau DIESE MÄNGEL waren der Grund für die Kündigung - ich kann das einfach nicht machen, die Aufgabe überfordert mich.
Nun droht er mir mit einem Anwalt. Folgende Tatsachen müssen noch unbedingt berücksichtigt werden:
- es gab NIE einen Vertrag für dieses Projekt (warum auch immer). Das heißt, ich bin durch NICHTS gebunden, keinerlei schriftlich festgelegten Fristen usw.
- es gab einen Vertrag über eine freie, selbstständige Arbeit (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/p2201131913nl4pud38wz.jpg sowie http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/p22011319132crekfudym.jpg - Scans von diesem Vertrag)
- der AG hat den letzten Teilprojekt trotz bekannter und unbekannter Mängel ABGENOMMEN und die Arbeit wurde ihm in Rechnung gestellt (tja, dumm gelaufen oder verpflichtet mich das zu etwas...?)
Ist die Drohung des AG nun begründet oder nicht?
Falls nicht, bitte weisen Sie mich auf entsprechende Paragraphen hin, damit ich die Situation noch gleich "außeranwaltlich" klären kann.
Vielen Dank schon im Voraus,
B.Z.
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Kündigung einer selbstständigen, freien Mitarbeit
1. Dieses Vertragsverhältnis hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
2. Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
3. Eine Überforderung des einen Vertragspartners, dann hätte dieser Vertragspartner den Vertrag nicht abschliessen dürfen.
4. Für verdeckte Mängel, da reicht eine Abnahme nicht aus. Die können auch später geltend gemacht werden.
wirdwerden
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1. Und was ist mit BEKANNTEN MÄNGELN?
2. Wie kann man einen mündlich abgeschlossenen Vertrag nachweisen?
3. Was passiert, wenn die Abschätzung des zeitlichen Aufwandes daneben lag mangels Erfahrung des Arbeitnehmers, von der sich der AG bewusst war?
4. Ist die Drohung des AG in dieser Situation also hundertprozentig rechtens?
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1. Nochmals: Du bist kein Arbeitnehmer, er Auftraggeber kein Arbeitgeber.
2. Wir haben es hier mit einem frei ausgehandeltem Vertrag zu tun, wahrscheinlich ein Dienst- oder Werkvertrag oder aber einem Vertrag eigener Art.
3. Der Vertragspartner muss nicht erfahren sein, er kann sich eines Subunternehmers bedienen. Aber es ist schon sinnvoll, wenn er seine eigenen Grenzen kennt.
4. Unsteitig hast Du eine mangelhafte Leistung abgeliefert. Nachbesserung ist Deine Angelegenheit. Vielleicht mal im BGB nachlesen, welche Optionen der Auftraggeber hat.
wirdwerden
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Der ganze Vertrag ist schon ein komisches Ding. Da steht ja nicht in einem Satz drin, worum es eigentlich geht.
Allein schon die letzte Klausel, nach der der "Arbeitnehmer" ein Jahr lang die Haftung für das Produkt übernimmt und kostenlos nacharbeitet, dürfte m.E. rechtswidrig sein.
Ich würde empfehlen, einen Anwalt den Vertrag prüfen zu lassen, sowas dürfte sich nicht mit einem Tipp aus einem Forum klären lassen.
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Vielen Dank für Eure Antworten. Wie gut, dass meine Stadt einen kostenlosen Anwalt für die Erstberatung den Bürgern zur Verfügung stellt. Sonst könnte ich es mir nie leisten.
Bester Gruß
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