Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrag

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lani138
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrag

Schönen guten Abend,
ich arbeite derzeit in einem Immobilienbetrieb und habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser wurde am 16.1.19 vereinbart und ich möchte diesen auf Grund eines Umzuges in eine andere Region zum 1.4.19 Kündigen. Nun steht in meinem derzeitigen Arbeitsvertrag, dass ich mich an die geltenden Gesetzlichen Kündigungsfristen halten muss. Da ich zum 1.4.19 schon einen neuen Job in der neuen Region habe und auch den Vertrag unterschrieben haben, stellt sich mir nun die Frage zu wann ich Kündigen muss. Steht durch die Klausel in meinem derzeitigen Vertrag, die Standard Kündigungsfrist von vier Wochen?? Ergo ich reiche meine Kündigung zum 1.4.19, einfach vier Wochen vorher ein? .....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wenn es so ist, wie du schreibst, gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder zum Ende des Monats. Wenn du allerdings Probezeit vereinbart hast, gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen , wenn ist nach dem Gesetz geht.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich dachte man könnte befristete Arbeitsverträge nur außerordentlich kündigen..

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

@tido
Dass befristete Verträge nur a.o. gekündigt werden können, trifft dann zu, wenn der AV keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht. Hier sind aber wohl die gesetzlichen K-Fristen vereinbart.

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

aha ok, danke. Finde ich aber in Zusammenhang mit einem befristeten Vertrag dennoch irgendwie seltsam..

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... schon richtig. Bei einem befristeten AV mit kurzer Laufzeit würde ich das auch so sehen, aber bei einer Laufzeit von 2 Jahren oder mehr (Befristung mit Sachgrund) sieht das durchaus anders aus, finde ich.

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