Kündigung erhalten - Abfindung oder Klage möglich?

2. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
roterberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung erhalten - Abfindung oder Klage möglich?

Hallo,

habe vor einigen Tagen fristgerecht meine Kündigung zum 1.7.09 erhalten.
Allerdings war ich nicht der einzige.
Weitere Kollegen bis auf einer (der als letzte eingestellt wurde!) müssen gehen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens wird sich ändern. Der übrig bleibende Kollege betreut den Kunden, mit dem unsere Firma wohl am meisten verdient.

Die anderen Kunden spielen wohl nicht genug ein, dass das ganze insgesamt für die Firma Spass macht.

Jetzt kommts aber. Ein Kollege, der ebenfalls gekündigt wird, soll alle übrigen (mehr oder weniger) uninteressanten Kunden übernehmen (darunter also auch meine), jedoch in Eigenregie (also selbständig, freiberuflich oder eigener Betrieb weiss ich nicht).
Die Kunden werden offiziell weiter von der Firma betreut, der Kollege betreut diese Kunden aber praktisch und schreibt entsprechende Rechnungen an meine bisherige Firma, die natürlich den Kunden ihrerseits mehr in Rechnung stellt.

So ist das unternehmerische Risiko bei meinem bisherigen Arbeitgeber weitgehend reduziert, man konzentriert sich auf einen wichtigen Kunden bei dem noch gut Geld hängen bleibt. Alle anderen Kunden werden mit diesem anderen Modell (selbständiger Kollege) bedient.
Nur ich stehe da natürlich blöd dar. Mit mir wurde vorher auch nicht gesprochen, ob ich nicht auch auf eigene Rechnung meine Kunden weiter betreuen möchte. Zu erwähnen ist aber, dass sich das wohl nicht für mich rechnen würde, wenn man mir das gleiche Angebot gemacht hätte, also jeder selbständig seine eigenen (alten) Kunden betreut. Interessant ist das wirklich nur dann, wenn man die Kunden des anderen Kollegen dann auch betreut.

Betonen möchte ich, dass das Unternehmen nur wenige feste Mitarbeiter hat (so zwischen 4 und 6 festangestellte Mitarbeiter, zukünftig halt wesentlich weniger), und es deshalb auch keinen Betriebsrat gibt und auch wohl grundsätzlich keine Abfindung zahlen muss.


Dreisterweise soll ich weiterhin an meinem Arbeitsplatz erscheinen.

Nun ist die Frage, ob ich gegen diese Kündigung klagen kann?
Mein Ziel ist dabei eigentlich gar nicht, weiter beschäftigt zu werden (was ich aber natürlich in die Klage schreiben müsste) sondern möglichst eine Abfindung zu bekommen und von meiner weiteren Arbeit freigestellt zu werden.

Meine Motivation ist natürlich total im Keller und langsam fange ich auch an, gegen die Chefs und die Firma zu stänkern und erledige logischerweise auch nur noch das allernötigste auf der Arbeit.
Aber das Betriebsklima ist jetzt natürlich sowieso extrem schlechter geworden.
Ich werde mich sicherlich in einigen Tagen mal bei meinem Arzt melden und mit ihm die Sache besprechen. Denn das ganze ist psychisch natürlich eine ganz schöne Belastung, zumal man sich vom Chef mittlerweile auch nur noch doofe Sprüche anhören muss.
Aber lieber wäre mir eine generelle Freistellung und auch eine Abfindung.

Bestehen da Chancen?
Wie soll ich mich da weiter verhalten?

Wenn ich meine Kunden informiere, dass ich zum 1.7.09 gekündigt wurde (und sich dann die Kunden Gedanken machen, was denn bei uns in der Firma los ist) ist das erlaubt? Also ohne, dass ich jetzt gegen die Firma offensichtlich hetze. Oder wäre das ein Grund für eine hintergeschobene fristlose Kündigung.

Denn die Wahrheit darf man ja ruhig erzählen oder?

Also hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten kann, um meine Ziele Abfindung und Freistellung zu erreichen?


PS: Ein sehr gutes Arbeitszeugnis habe ich schon erhalten. Hier kann mir nichts mehr passieren.

-- Editiert am 02.05.2009 17:55

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Dreisterweise soll ich weiterhin an meinem Arbeitsplatz erscheinen.

Huh? Das ist ja wohl normal, wenn Ihr Vertrag in jedem Fall noch bis 1.7. läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
roterberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss dabei noch erwähnen, dass momentan noch recht viele potentielle Neukunden anklopfen und einige Interessenten schon Absagen wegen "mangelnder Ressourcen" erhalten haben. Einige weitere Neukunden wird dann mein Kollegen, der nun designierter Freiberufler, bekommen. Also der betreut nun seine schon bisherigen, ab 1.7. meine bisherigen und den einen oder anderen Neukunden. Der Arbeitsaufwand dürfte jedoch recht extrem sein und ich kann mir nicht vorstellen, wie er alle Kunden zufriedenstellend betreuen kann. Einen Mitarbeiter von uns (der ihm jetzt schon zuarbeitet) wird er dann allerdings selbst einstellen.

Aber ich finde krass:
1.: Kollege1 , der als letztes eingestellt wird, ist der einzige der bleibt
2.: Kollege2 betreut nun zukünftig meine Kunden, seine Kunden und einige Neukunden (Interessenten stehen momentan Schlange!!!)
3.: Kollege2 wird Kollege3 einstellen müssen, um dieses Arbeitspensum auch nur annähernd bewältigen zu können
4.: Kollege4, der bislang zusammen mit Kollege1 den "Hauptkunden" betreut hat, stehen nun ganz dumm dar
5.: Potentielle Neukunden werden abgelehnt, obwohl Resourcen da wären wenn diese Kündigungswelle nicht wäre

Blöde Sprüche von der GF kommen nun dazu.

Daher mein dreisterweise:
Ich fühle mich schon extrem vera***bei der ganzen Sache (vor allem die Absagen den Interessenten gegebüber aufgrund fehlender Ressourcen) und mich auch von der GF gemobbt. Am liebsten würde ich denen jeden Tag eine scheuern. Aber das ist natürlich nicht anzuraten :D



-- Editiert am 02.05.2009 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eine Klage mit dem Ziel, eine Abfindung zu erzielen, kannst du ins Auge fassen, wenn das Risiko für den AG hoch ist zu verlieren. Ansonsten gibt es kein Recht auf Abfindung, es sei denn mit der Bedingung, eben auf K-Schutzklage zu verzichten.
... "die Wahrheit zu erzählen" (über den Stand der Dinge und die Zukunft des Unternehmens) dürfte sehr gegen das Verschwiegenheitsverbot verstoßen - damit kannst du dir mächtig Ärger einhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
roterberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

bezüglich der Wahrheit:
Die Branche ist dummerweise recht klein und überschaubar.
Möchte ich mich jedoch in dieser Branche auch jetzt schon bewerben, möchte ich in meinen Anschreiben schon konkret sagen, was Sache ist.
Und da bewerbe ich mich ungerne bei der direkten Konkurrenz (ich möchte eigentlich nicht wieder in einer Agentur arbeiten, dann hat man zwei Jahre später denselben Mist schon wieder, umgezogen und gefeuert), sondern warum nicht auch gleich bei unseren Kunden oder befreundeten Unternehmen, mit denen wir eng. zusammen arbeiten.

Ich habe ein berechtigtes Interesse die Wahrheit mitzuteilen, mein Arbeitgeber logischerweise eines, dies nicht mitzuteilen. Aber mein Interessen sollten überwiegen denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

"Aber mein Interessen sollten überwiegen denke ich."


... ob diese Annahme zutrifft, entscheidet am Ende womöglich ein Richter.
M.E. betrittst du damit 'vermintes Gebiet'.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

- Kündigunsgschutzklage

Auch mir wurde betriebsbedingt gekündigt und ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Auch bei uns wurden die Angestellten Verkäufer durch Handelsvertreter ersetzt, was wohl meinen Informationen nach eine unternehmereische Entscheidung ist, die er so treffen kann. Im Prinzip wird der AG, wenn der Klage stattgegeben wird i.d.R. eine Abfindung anbieten.

- Informationen an die Kunden

Du musst hier runterscheiden. Zum einen würde ich mit der Geschäftsleitung absprechen, wie das ganze nach aussen hin kommuniziert werden soll und mich dann daran halten.

Für Bewerbungen, auch wenn diese an einen Kunden gehen sollte, kannst DU natürlich ganz normal schreiben, wie der Stand der Dinge ist.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen