Kündigung erhalten (Probezeit) was jetzt?

25. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
sabine100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung erhalten (Probezeit) was jetzt?

liebes forum,

pünktlich am heiligen abend -nach meiner arbeit- fand ich meine kündigung im briefkasten vor -einwurfeinschreiben.

da ich noch in der probezeit bin (der 4te monat läuft ende dezember aus) ist dies rechtlich wohl ok.

in der kündigung selbst stand kein grund -ich wurde während meiner arbeitszeit mehrmals von meinem vorgesetzten belästigt u. habe dies auch unserem obersten chef gemeldet, der dies aber nur belächelte, betriebsrat gibt es bei uns leider nicht-

ich bin so fertig das ich mit dem gedanken spiele mich krank schreiben zu lassen, die kündigung wurde zum 31.01.09 ausgesprochen.

Frage

- wenn ich mich krank schreiben lasse, müssen die mir dann den urlaub ausbezahlen u. habe ich trotzdem anspruch auf das ausgehandelte urlaubsgeld was ja anteilig fällig ist?

- habe ich anspruch auf ein neutral formuliertes zeugnis?
- muss eine kündigung nicht begründet werden? man kann mir nun wirklich nix vorwerfen.

- müssen meine bereits geleisteten überstunden auch gezahlt werden?

über infos wäre ich sehr dankbar.

grüße.

sabine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

'wenn ich mich krank schreiben lasse, müssen die mir dann den urlaub ausbezahlen'

Dazu musst du arbeitsfähig sein und außerdem musst du vom AG die Übertragungdes Urlaubsanteils von 2008 auf 2009 verlangen (am besten schriftlich), weil das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

'habe ich trotzdem anspruch auf das ausgehandelte urlaubsgeld was ja anteilig fällig ist?'

Kommt drauf an, was dazu vereinbart ist.

'habe ich anspruch auf ein neutral formuliertes zeugnis?'

Du hast Anspruch auf ein wohlwohllendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Aber genauere Formulierungsvorschriften gibt es nicht.

'muss eine kündigung nicht begründet werden?'

In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht.

'müssen meine bereits geleisteten überstunden auch gezahlt werden?'

Kommt drauf an, was dazu vereinbart ist.

MfG

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#2
 Von 
sabine100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für die antwort, ich verstehe allerdings nicht wie du das mit dem arbeitsfähig meinst bezügl. des urlaubs?

wenn ich krank geschrieben bin, dann kann ich den urlaub ja nicht nehmen, der verfällt doch dann nicht einfach oder?

zum thema überstunden wurde im vertrag nichts geregelt, ist dass dann mein pech`? unser chef weiss aber dass eine menge angefallen sind, dies ist kann ich auf diversen faxberichten belegen.

lg

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'wenn ich krank geschrieben bin, dann kann ich den urlaub ja nicht nehmen'

Arbeitsunfähig = kein Urlaub = keine Abgeltung. Es wird davon ausgegangen, dass man - wenn das Arbeitsverhältnis noch bestünde - überhaupt Urlaub nehmen könnte ... und das geht auch während des Arbeitsverhältnisses bei Krankschreibung nicht.

Es geht immer nur eins von beiden:

- Krankschreibung oder Urlaub (während Arbeitsverhältnis)
- Krankschreibung oder Abgeltung (nach Beendigung Arbeitsverhältnis)

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#4
 Von 
sabine100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für die antwort, also nu nochmal für gaaanz dumme hühner... -wie mich-

klar geht nur eins von beiden, wenn ich aber zum 31.01 gekündigt bin u. ich mich krankschreiben lasse bis zum 31.01 MUSS dann nicht DANACH der urlaub ausgezahlt werden, ich konnte ihn doch dann gar nicht nehmen u. was ist mit dem vertraglich geregelten urlaubsgeld`?

dann noch was...

es gibt für dieses unternehmen einen sog. arbeitsordner der jeder aussenstelle vorliegt, ich habe nun gesehen dass unter dem punkt "wer ist wer" meine komplette adresse inkl. geburtsdatum u. privater rufnummer abgedruckt wurden, diese hat nun jeder hans in ganz deutschland -der für das unternehmen arbeitet.
ich habe niemals mein einverständniss dazu gegeben, kann ich da noch was gegen tun?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'MUSS dann nicht DANACH der urlaub ausgezahlt werden'

Ja, wenn du nicht mehr arbeitsunfähig bist.

'was ist mit dem vertraglich geregelten urlaubsgeld`?'

Dazu schrieb ich bereits, dass es darauf ankommt, was vereinbart ist (... und das weißt nur du).

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