Kündigung erhalten - Steht mir eine Abfindung zu?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung erhalten - Steht mir eine Abfindung zu?

Hallo ,

ich habe eine Ordentliche Kündigung von meinem AG erhalten. Aufgrund schlechter Wirtschaftslage bla,bla.

1.
Ich arbeite seit Nov.'98 dort, also 7 Jahre und 9 Monate. Wielange beträgt die Kündigsfrist? Ich glaube bei 7 Jahren wären es 2 Mon. bei 8 Jahren 3 Mon. In der Kündigung steht jedoch 1 Monat. Steht mir eine Anfindung zu?

Um es auf den Punkt zu bringen es geht mir nur darum eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten. Ich gehe davon aus das die Kündigung unwirksam ist, den die Gründe für die Kündigung liegen woanders.
Was mir vorschwebt ist dem AG zu erklären das die Kündigung unwirksam ist, das ich jedoch gg. Zahlung von x den Betrieb ohne den umweg Über ein Arbeitsgericht verlassen werde. Hatt jemand da schon erfahrungen gesammelt oder eine bessere Idee.

Ich bin die ständigen Beleidigungen und Stimmungsschwankungen von meinem besoffen Chef leid , also wech da ;-) Bevor die Frage kommt, ich weiß auch nicht wie ich es fast 8 Jahre dort ausgehalten habe.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich glaube das es bei der Berechnung der Abfindung eine Faustformel gibt, an der man sich orientieren kann. Ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Aber das weiß ein Anwalt auf jeden Fall, den ich Dir in dieser Situation nur empfehlen kann.

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"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

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#3
 Von 
mestmacherst
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

1)kommt darauf an was im ihrem arbeitsvertrag steht betr.kündigungszeit
2)schlechter wirtschaftslage:sind sie die einzige person die eine kündigung bekommen hat? wenn ja schauen sie öfter in die zeitung oder auf der arbeitsamt seite wenn ihre ag leute sucht dann können sie gegen die kündigung angehen und eine abfindung aushandeln.ist mehr vor jahren auch passiert und ich habe vorm arbeitsgericht gewonnen.

-----------------
"Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas d"

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#4
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind mehr als 5 AN.

Es gibt keinen schriflichen Arbeitsvertrag.

Ja ich bin der einzige der gekündigt ist, ich glaube nicht das mein AG neue leute sucht. Allerdings weiss ich z.b. das mein Chef Geld aus der Firma für sich privat "abgezwackt" hatt. Es läßt sich sogar anhand unserer WaWi nachweisen.

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#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

na, wenn dem Chef die Firma gehört, kann er auch Geld für sich abzwacken.....

Kommt drauf an wie mann es macht. Würde mann fiktive Gutschriften schreiben und dass Geld in die Tasche stecken wäre es sicher nicht okay.

Mir steht keine Abfindung zu? :-( verdammt! ;-)

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Mir steht keine Abfindung zu?


Nicht automatisch nur aufgrund der Tatsache, dass du gekündigt wurdest.

Branche?

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#9
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Branche?

Einzelhandel, GmbH

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Du solltest auch prüfen, ob ein Tarifvertrag gilt für euch, der evtl. eine kürzere Kündigungsfrist begründen könnte. Im Einzelhandel gibts - glaub ich - auch allgemeinverbindliche Tarifverträge.

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#11
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Also, die Auffassung einer meiner Vorredner, "dass der Arbeitgeber tief in die Tasche greifen müsste", teile ich so nicht.

Nach meiner Auffassung sollte zunächst einmal geprüft werden, ob das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist. Dies scheint im vorliegenden Fall so zu sein.

Dort heißt es zum Thema Abfindung in § 1a:
"Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs.2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.


Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend.

Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."


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