Hallo, ich habe vor 14 Tagen meine Kündigung aus heiterem Himmel erhalten! Meine Stelle wird durch 3, 400 € Kräfte ersetzt!
Meine Frage: In meinem Vertrag von 2005 steht drin 25 Std. wochenarbeitszeit! Wenn ich nun von 100 Std. im Monat ausgehe und ich aber 140 gearbeitet habe kann ich doch 40 Std. als Überstd. abrechnen?
Ich bekam die ganze Zeit über einen festen Lohn!
hoffe mir kann jemand weiterhelfen. EILT
-- Editiert von S.Gries am 27.05.2006 19:03:26
Kündigung erhalten - Wochenarbeitszeit!?
Hallo S., was ist denn zu Überstunden vertraglich/tarifvertraglich geregelt?
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma und seit wann genau warst du da angestellt?
MfG
kein Tarif! Angestellt von 02.04 bis 02.05 als 400 € Kraft. Ab 03.05 bis 12.05 angestellt 25 Std. in der Woche. Von 01.06 bis Kündigung angestellt als 40 Std.Kraft in der Woche!!
Überstd. sind abzufeiern im Winter wenn im Betrieb nichts los ist!
Saison geht bei uns von März bis November!
Werde am Montag aufs Arbeitsgericht gehen.Prob. Wir sind nur 5 Vollzeit Angestellte un 2, 400 € Kräfte bis zu meiner Kündigung. Ich weiß nicht ob ich da durch komme.
Eine Rechtsschutzversicherung hab ich leider nicht.
MFG
Sylvia
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann hast du schon mal keinen Kündigungsschutz.
quote:
Überstd. sind abzufeiern im Winter wenn im Betrieb nichts los ist!
Und das ist arbeitsvertraglich so vereinbart? Verrätst du uns mal die Branche + Tätigkeit?
MfG
Ich bin/war Clubsekretärin in einem Golfclub!
Noch bekomme ich bis 30.06.2006 mein Gehalt. Bin zur Zeit in "Erholungsurlaub" laut Präsident des Golfplatzes.
Ähm ja, und die Beantwortung der Frage zur Vereinbarung im Vertrag bezüglich Überstunden ...???...
-- Editiert von venotis am 27.05.2006 21:25:27
Habe keinen Vertrag!!!
Lediglich das Schreiben was der Steuerberater bekam zwecks Datev.
Darin steht 25 Std. Wochenarbeitszeit+ mein Festgehalt pro Monat.
Ab Januar 06 wurde ich ohne vorherige Info auf 40 Std. pro Woche gesetz, natürlich bekam ich auch etwas mehr Lohn!
Ja und was heißt 'etwas mehr Lohn', wenn man es z.B. umrechnet auf den vorherigen Stundenlohn? Im grunde kann der AG nicht einfach den Vertrag (der auch mündlich durch Vereinbarungen besteht) so eben mal ändern.
Aber wenn du das geltend machen willst, dann solltest du besser mal einen Anwalt konsultieren, wie du am besten vorgehst.
MfG
Da sieht man mal wie dumm der Arbeitgeber ist. Die meinen alle, daß man mit Minijobern finanzielle besser wegkommt.
Das man ab dem 01.07.2006 für den Minijober statt 25% nun 30% Lohnnebenkosten zahlen muß schnallt dieser es nicht.
Hallo und guten morgen;9
Vielen Dank für eure Anteilnahme, nur... so richtig viel mehr weiß ich nun auch nicht!
Mfg
Sylvia
quote:
nur... so richtig viel mehr weiß ich nun auch nicht!
... und ich fürchte, das wird auch so bleiben, wenn du Rückfragen 'übersiehst'.
MfG
Rückfrage beantwortet! Ich schrieb dass ich Überstd. im Winter wenn Büro teils geschlossen abfeiere!!!
D.h.: Ich arbeite statt 100 Std. 140 Std. also hab ich 40 Std. guthaben. Wenn ich nun im Dez. nur 60 Std wegen schlecht Wetter gearbeitet habe zähl ich die 40 dazu und schon ist ausgeglichen!!! Noch Fragen?
Mfg
Sylvia
Und jetzt?
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