Kündigung erhalten!

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)
Kündigung erhalten!

Nach sehr viel Probleme mit meinen Arbeitgeber (Lohnzahlung März, Fälligkeit 15.Mrz nicht gezahlt.) habe ich meinen Arbeitgeber einen Frist gesetzt für sofortige Lohnzahlung. Diese Frist lief Heute ab. Der Arbeitgeber hat sein Gewerbe ab 07.03.2015 abgemeldet aber hat uns (Mitarbeiter) nicht gekündigt.
Am 26.03.2015 erhielten wir eine "Abmeldung der Sozialversicherung" von der Steuerberater unser Arbeitgeber. Wir haben dann sofort der Arbeitgeber per Einschreiben mitgeteilt das dies nicht Möglich sei da wir nicht gekündigt sind.
Laut Ihre Aussage würde eine Abmeldung der Sozialversicherung reichen für das Arbeitsamt !
Auch haben wir Sie mitgeteilt das wir unsere (vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung im Rahmen des bestehende Arbeitsverhältnis weiterhin anbieten und dies nicht akzeptieren.
Heute rief der Mann unsere Arbeitgeber mich an und hat mir mitgeteilt das er vorbei kommt um ein Kündigungsschreiben ab zu geben.
Er war dar, ich habe nichts unterschrieben!

Der Kündigung hat als Datum 02.04.2015 (Heute)

Zitat:
Sehr geehrter XXX,

hiermit kündigen wir Ihnen das o.g. Arbeitsverhältnis rückwirkend per 07.03.2015.
Die Kündigung ist notwendig wegen eine Zahlungsunfähigkeit und eine fehlende Konzession XXXXX.
Der Betrieb von das (Firmenname) ist ab 07.03.2015 vollständig und dauerhaft eingestellt.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Weg und für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.

Mit freundlichem Gruß,

(Name Arbeitgeber)
i.A. (Name und Unterschrift Ehemann)



Der Kündigung ist unterschrieben von Ihm (hat er vor Ort gemacht) und zwar mit "Im Auftrag" obwohl seinen Frau draußen im Auto gewartet hat!

Ich werde gegen diese "Kündigung" vorgehen da diese "rückwirkend" ausgesprochen ist, und "Im Auftrag" unterschrieben ist und meiner Meinung nach unwirksam ist.

War es richtig der Erhalt diese Kündigung nicht zu unterschreiben und ist es richtig das diese Kündigung "unwirksam" ist?

Bitte um euer Meinung!

MfG und Frohe Ostern für euch alle!







-- Editier von hoteltester am 02.04.2015 14:44




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Unwirksam ist die Kündigung erst, wenn ein Richter dies feststellt - bis dahin ist es erst einmal eine Kündigung.. Das bedeutet, innerhalb der Frist von drei Wochen K-Schutzklage zu erheben.
Unterschreiben muss man eine Kündigung nicht - sie ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht der Annahme bedarf. Die Unterschrift hätte allenfalls den Zugang der Kündigung dokumentiert.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Mit der Kündigung kann man ganz einfach zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage einreichen. Die wird dann vom Rechtspfleger vor Ort formuliert. In der Güteverhandlung wird der Richter dem Arbeitgeber schon erklären, dass es keine rückwirkenden Kündigungen gibt und Fristen einzuhalten sind. Der Arbeitgeber wird hier sicher noch in den April hinein zu zahlen haben. Mein Tipp wäre, auf Frage des Arbeitsrichters, auf wieviel Sie denn verzichten würden für eine Einigung auf nichts zu verzichten. Die Rechtslage ist klar, es gibt keinen Grund hier nachzugeben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42601 Beiträge, 14764x hilfreich)


Rüchwirkende Kündigungen gibt es nicht, vielleicht ist ja noch was mit ein paar Monatsgehältern zu retten.

wirdwerden

-- Editiert von Moderator am 02.04.2015 19:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

Für welchen Monat hast Du das letzte Gehalt ausgezahlt bekommen? Man sollte den maximal 3-monatigen Insolvenzgeldzeitraum im Auge behalten. Es sei denn der AG tut nur so, als ob er kein Geld hat. Davon würde ich bei der Schilderung aber eher nicht ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

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