Nach sehr viel Probleme mit meinen Arbeitgeber (Lohnzahlung März, Fälligkeit 15.Mrz nicht gezahlt.) habe ich meinen Arbeitgeber einen Frist gesetzt für sofortige Lohnzahlung. Diese Frist lief Heute ab. Der Arbeitgeber hat sein Gewerbe ab 07.03.2015 abgemeldet aber hat uns (Mitarbeiter) nicht gekündigt.
Am 26.03.2015 erhielten wir eine "Abmeldung der Sozialversicherung" von der Steuerberater unser Arbeitgeber. Wir haben dann sofort der Arbeitgeber per Einschreiben mitgeteilt das dies nicht Möglich sei da wir nicht gekündigt sind.
Laut Ihre Aussage würde eine Abmeldung der Sozialversicherung reichen für das Arbeitsamt !
Auch haben wir Sie mitgeteilt das wir unsere (vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung im Rahmen des bestehende Arbeitsverhältnis weiterhin anbieten und dies nicht akzeptieren.
Heute rief der Mann unsere Arbeitgeber mich an und hat mir mitgeteilt das er vorbei kommt um ein Kündigungsschreiben ab zu geben.
Er war dar, ich habe nichts unterschrieben!
Der Kündigung hat als Datum 02.04.2015 (Heute)
Zitat:Sehr geehrter XXX,
hiermit kündigen wir Ihnen das o.g. Arbeitsverhältnis rückwirkend per 07.03.2015.
Die Kündigung ist notwendig wegen eine Zahlungsunfähigkeit und eine fehlende Konzession XXXXX.
Der Betrieb von das (Firmenname) ist ab 07.03.2015 vollständig und dauerhaft eingestellt.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr, bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Weg und für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.
Mit freundlichem Gruß,
(Name Arbeitgeber)
i.A. (Name und Unterschrift Ehemann)
Der Kündigung ist unterschrieben von Ihm (hat er vor Ort gemacht) und zwar mit "Im Auftrag" obwohl seinen Frau draußen im Auto gewartet hat!
Ich werde gegen diese "Kündigung" vorgehen da diese "rückwirkend" ausgesprochen ist, und "Im Auftrag" unterschrieben ist und meiner Meinung nach unwirksam ist.
War es richtig der Erhalt diese Kündigung nicht zu unterschreiben und ist es richtig das diese Kündigung "unwirksam" ist?
Bitte um euer Meinung!
MfG und Frohe Ostern für euch alle!
-- Editier von hoteltester am 02.04.2015 14:44