Kündigung erhalten - Habe ich die Kündigung auch akzeptiert?

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigung erhalten - Habe ich die Kündigung auch akzeptiert?

Hallo zusammen,

ich habe auf Grund der Insolvenz, in dem Unternehmen in dem ich geabreitet habe, eine Kündigung vom Geschäftsführer erhalten.

Diese sollte unterschrieben an ihn zurück gehen. Seiner meinung nach wäre es besser gewesen, wenn die Kündigung von jeden Mitarbeiter unterschrieben wird. Ich habe die Kündung unterschrieben und an ihn ausgehändigt. Die Kündigung würde ich jetzt gerne wieder zurückziehen. Das einigste was in der Kündigung unterschrieben werde sollte, war der Erhalt der Kündigung. D. h. ich habe lediglich den Erhalt der Kündigung unterschrieben. Habe ich hiermit die Kündigung auch akzeptiert?

Normal steht doch unter Kündigungen "Erhalten und Akzepiert", oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Schranzi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Schranzi, du kannst die Kündigung nicht zurückziehen, die der AG geschrieben hat. Die wird auch wirksam wenn du sie nicht unterschreibst. Das mit deiner Unterschrift war lediglich ne Formsache, dass du hernach nicht behaupten kannst, du hättest nie eine Kündigung gesehen/erhalten vom AG.

MfG

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#2
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

ich schätze du hast mit Erhalt der Kündigung auch de Kündigung selbst unterschrieben, bin mir aber nicht sicher, vielleicht solltest du, wenn eine Kopie vorliegt, mit der mal zur Rechtsberatung gehen.
Allerdings verstehe ich nicht warum du die Kündigung nicht annimmst, wenn dein AG insolvent ist, dann nützt dir das doch auch nix, oder willst du für lau arbeiten???

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn du nur unterschrieben hast, das du die Kündigung erhalten hast, dann ist das doch kein Problem - bei einem Einschreiben bestätigst du ja auch den Eerhalt und nicht, das du damit einverstanden bist, was in dem Brief steht

Damit drückst du in keiner Weise aus, das du damit einverstanden bist

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#4
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke @ CForce

Aber es ist leider schon über drei Wochen her, dass ich die Kündigung unterschrieben habe. Ist es nicht so, dass ich jetzt nichts mehr machen kann?

Danke auch an alle anderen. Warum ich die Kündigung nicht akzeptiere? Ganz einfach. In der Kündigung stand, dass ich bis hin zum Kündigungsende freigestellt bin und die Tage mit meinen noch übrigen Urlaubstagen abgegolten werden. Das heisst, von den 47 Tagen Resturlaub die ich habe, verbleiben letztendlich nur noch 9! Hätte ich selbst bis zum Ende diesen Monats gekündigt, hätte ich Anspruch auf drei Monate Insolvenzgeld und meinen restlichen Urlaubstagen.

gibt es vielleicht noch andere Lösungen?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ist es nicht so, dass ich jetzt nichts mehr machen kann?


Der Zug für eine Kündigungsschutzklage ist abgefahren.

Das man bei Kündigung unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt wird ist weder ungewöhnlich noch illegal und das hast du ja scheinbar so unwidersprochen akzeptiert.
Und wenn du bezahlt wirst und auch vorher dein Gehalt bekommen hast, dann versteh ich nicht wie du darauf kommst, dass dir Insolvenzgeld zustünde.

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#6
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe seit Juli schon kein Geld mehr gesehen.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich habe seit Juli schon kein Geld mehr gesehen


Meines Erachtens spielt beim Insolvenzgeld ne Kündigung keine Rolle. Also geh hin und beantrags einfach. Genaueres dazu vermutlich im Forum Sozialrecht. Hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schranzi

die firma befinbdet sich im inso verfahren? der gf kündigt dir? nicht der insolvenzverwalter?
dann wär die kündigung hinfällig, da ein gf während des inso verf. keine rechtsgeschäfte ausführen darf ohne zustimmung des inso verwalters

ansonsten haben die vorredner schon alles gesagt

@venotis hat -wie immer ;) *wink* recht. insolvenzausfallgeld bekommt man für höchstens 3 monate vor der kündigung. kommt bei dir genau hin, heißt, dein nicht erhaltenes gehalt wird so ersetzt

dieses insoausfallgeld ist nicht abhängig davon, ob du nun gekündigt bist. geh zur arb.agentur der region wo d. firma ihren sitz hat.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 24.09.2006 19:50:10

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo sunbee *zurückwink* ;)

Muss es unbedingt die AA in der Region sein, wo der AG sitzt? <- *nichtgewussthab*

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

bei insoausfallgeld ja. war zumindest bei meinem letzten insofall so. mußte in die aa des bezirks wo der ag sitzt, meine aa für (damaliges alg1) war in nem andren bezirk.

ichvorherauchnichtgewußthab
das war ne rennerei :( ging aber nach antragsabgabe echt fix mit dem vorschuß aufs insoausfallgeld, innerhalb 2 wochen

l g

sunbee

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