Guten Tag erst mal.
Ich suche eine Einschätzung zu folgendem Vorgang:
bisher:
-Nebenbeschäftigung auf 400€ Basis seit 8 Jahren.Kein schriftlicher Vertrag.
-Regelmäßige Arbeitsschichten- und Zeiten.
jetzt:
-Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers mit 3 Monatiger Frist.-Okay!
-Gleichzeitig soll für die 3 Monate Arbeitszeit und Entgelt gekürzt werden. -Zulässig?
Eine kurze Einschätzung wäre gut. -Ein sicheres Ja oder Nein natürlich besser.
Danke!
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-- Editiert GandRalf am 25.02.2014 13:47
Kündigung erhalten -gleichz. Arbeitszeitverkürzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein. Die bisherigen Bedingungen gelten weiter bis zum
Vertragsende.Der Arbeitnehmer trägt nicht das Geschäftsrisiko wenn der Arbeitgeber keine Be4schäftigung
mehr hat.
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Und wieder einmal mehr: auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger. Und Verträge lassen sich nun mal nicht einseitig ändern.
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Danke für die eindeutigen Rückmeldungen.
Dass auch mündliche Verträge gültig sind war mir klar.
Nur gibt es ja manchmal auch Kleinigkeiten die "es" ausmachen.
Habe ein sachliches Schreiben mit Verweisen auf Änderungskündigungen etc. aufgesetzt und meinem Arbeitgeber vorgelegt.
-Kein Problem!
Bis zum Ende der Kündigungsfrist wird zu alten Konditionen weitergearbeitet.
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