Kündigung erhalten -gleichz. Arbeitszeitverkürzung

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
GandRalf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung erhalten -gleichz. Arbeitszeitverkürzung

Guten Tag erst mal.

Ich suche eine Einschätzung zu folgendem Vorgang:

bisher:

-Nebenbeschäftigung auf 400€ Basis seit 8 Jahren.Kein schriftlicher Vertrag.
-Regelmäßige Arbeitsschichten- und Zeiten.

jetzt:

-Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers mit 3 Monatiger Frist.-Okay!

-Gleichzeitig soll für die 3 Monate Arbeitszeit und Entgelt gekürzt werden. -Zulässig?

Eine kurze Einschätzung wäre gut. -Ein sicheres Ja oder Nein natürlich besser.

Danke!

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-- Editiert GandRalf am 25.02.2014 13:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nein. Die bisherigen Bedingungen gelten weiter bis zum
Vertragsende.Der Arbeitnehmer trägt nicht das Geschäftsrisiko wenn der Arbeitgeber keine Be4schäftigung
mehr hat.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und wieder einmal mehr: auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger. Und Verträge lassen sich nun mal nicht einseitig ändern.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GandRalf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die eindeutigen Rückmeldungen.
Dass auch mündliche Verträge gültig sind war mir klar.
Nur gibt es ja manchmal auch Kleinigkeiten die "es" ausmachen.
Habe ein sachliches Schreiben mit Verweisen auf Änderungskündigungen etc. aufgesetzt und meinem Arbeitgeber vorgelegt.

-Kein Problem!
Bis zum Ende der Kündigungsfrist wird zu alten Konditionen weitergearbeitet.

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