Kündigung erhalten - was nun?

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Shostress
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung erhalten - was nun?

Hallo Community,
ich habe diese Woche meine fristlose Kündigung erhalten, meiner Meinung nach völlig unbegründet!
Auf die Frage wie er diese Anschuldigung beweisen könnte, antwortete mein Arbeitgeber nur mit "beweisen? Das muss ich ganz bestimmt nicht". Für mich bricht natürlich eine Welt zusammen,
4 Jahre arbeite ich nun da und beziehe ein tolles Gehalt. Meint Ihr es lohnt sich rechtliche Schritte
zu gehen? Ich habe mir bereits überleg einen Anwalt zu suchen nur ist die Frage wie weit mich das
bringt. Ich hatte bereits zu einer anderen streit Sache einen Kontakt bei [SPAM GELÖSCHT - USER GESPERRT] aber selbst wenn die Kündigung nicht rechtens ist findet er bestimmt eine andere Möglichkeit....

Hat jemand schon einmal Erfahrung mit so einer Situation gemacht, welche weitere schritte sollten gemacht werden?

-- Editiert von Moderator am 16.02.2019 21:19

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hat der AG Dir gegenüber die fristlose Kündigung denn begründet? Sofern Du Dir keiner Schuld bewusst bist, kannst Du eine fristlose Kündigung ja schon aus Prinzip nicht auf Dir sitzen lassen - erstens wegen Deines Lebenslaufs und zweitens wegen der drohenden ALG-Sperre.

Also, sofern Du keine silbernen Löffel geklaut hast: Mit der fristlosen Kündigung zum Arbeitsgericht und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt und das kostet auch nix.

Wenn Dein AG Dich loswerden will, wird er das irgendwie irgendwann auch schaffen - aber Dein Ziel sollte natürlich sein, das er die Kündigungsfristen einhält, Dir ggf. vielleicht eine Abfindung zahlt, Du ein gutes Zeugnis erhälst und keine Sperre bekommst.

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#2
 Von 
fb509062-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine blöde Situation ist das und so was hatte ich auch mal.

Also, eine fristlose Kündigung ohne nennen des Grundes darf nicht sein. Laut § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB steht "Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."

In jedem Fall muss laut § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen. Dazu gibt es keine pauschalen Begründungen oder Aussagen!
Ein wichtiger Kündigunsgrund wäre zum Beispiel: Du hast geklaut oder betrogen oder geheime Informationen weiter gegeben. Die illegalen Dinge eben.

Sofern diese nicht vorliegen ist die Kündigung unzulässig und du kannst diese ignorieren oder wenn du willst vor Gericht dagegen vorgehen.

Im Regelfall kann eine fristlose Kündigung , egal ob mit oder ohne Grund, nicht erfolgen, wenn zuvor keine Abmahnung erteilt wurde. Erst danach kannst du gekündigt werden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.

Ich hatte übrigens gewonnen und sogar nocht eine Schadensersatzzahlung wegen Verunglimpfung bekommen ;)
War ne nette Summe. Neuwagen lässt grüßen.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von fb509062-96):
Sofern diese nicht vorliegen ist die Kündigung unzulässig und du kannst diese ignorieren oder wenn du willst vor Gericht dagegen vorgehen..


Ignorieren ist gefählich - auch die unwirksamste Kündigung wird ungültig, wenn man nicht gegen sie vorgeht. Ganz wichtig auch: Arbeitskraft anbieten, schriftlich oder unter Zeugen. Nur wenn der AG Dich freistellt, bekommst Du weiter Lohn. Wenn Du unentschuldigt fehlst, lieferst Du ihm eine Steilvorlage für eine wirksame Kündigung.

Zitat (von fb509062-96):
Im Regelfall kann eine fristlose Kündigung , egal ob mit oder ohne Grund, nicht erfolgen, wenn zuvor keine Abmahnung erteilt wurde. Erst danach kannst du gekündigt werden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.


Naja, bei einem schweren Vertrauensbruch (Griff in die Kasse, Geheimnisverrat, Gewalt im Unternehmen...) kann eine fristlose auch ohne Abmahnung gültig sein; im Gegenteil: nur kleinere Vergehen lohnen die Abmahnung.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die 'Fristlose' ist das allerletzte Mittel und das schwerste Geschütz. Deswegen ist die fristlose Kündigung an ganz enge Sachverhalte gebunden; die Zusammenarbeit muss sozusagen von jetzt auf gleich unzumutbar geworden sein. Bespiele haben andere schon genannt.
Du solltest unbedingt gegen die Fristlose vorgehen, wenn du dir keines groben Verstoßes gegen deine Pflichten aus dem AV bewusst bist - schon weil eine Fristlose sich im Lebenslauf nicht wirklich gut macht.
Einen Anwalt zu beauftragen, kostet erst einmal Geld - dein Geld. Notwendig ist ein Anwalt nicht, in erster Instanz gibt es beim Arbeitsgericht keine Anwaltspflicht. Ein anderer Grund könnte darin liegen, dass die rechtlichen Fragen komplexer Natur sind, aber das ist hier nicht zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Hat der AG Dir gegenüber die fristlose Kündigung denn begründet? Sofern Du Dir keiner Schuld bewusst bist, kannst Du eine fristlose Kündigung ja schon aus Prinzip nicht auf Dir sitzen lassen - erstens wegen Deines Lebenslaufs und zweitens wegen der drohenden ALG-Sperre.

Also, sofern Du keine silbernen Löffel geklaut hast: Mit der fristlosen Kündigung zum Arbeitsgericht und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt und das kostet auch nix.

Wenn Dein AG Dich loswerden will, wird er das irgendwie irgendwann auch schaffen - aber Dein Ziel sollte natürlich sein, das er die Kündigungsfristen einhält, Dir ggf. vielleicht eine Abfindung zahlt, Du ein gutes Zeugnis erhälst und keine Sperre bekommst.


So siehts aus! Sie können zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und der Rechtspfleger dort hilft Ihnen, die Klage zu formulieren. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen die Klage einreichen! Sonst wird die gültig und Sie haben eine Anzahl sehr nachteiliger Konsequenzen zu tragen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

#2 fb509062-96 Im Regelfall kann eine fristlose Kündigung , egal ob mit oder ohne Grund, nicht erfolgen, wenn zuvor keine Abmahnung erteilt wurde. Erst danach kannst du gekündigt werden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.

Ziemlich missverständlich, diese Passage.
In der Regel bedürfen Verletzungen der Pflichten aus dem AV einer Abmahnung; die Abmahnung bedeutet auf jeden Fall, dass der AG erst einmal auf eine Kündigung verzichtet und dem AN Gelegenheit gibt, wieder zur Norm zu finden, als seine Pflichten zu erfüllen. Bei weiteren Verstößen in derselben oder ähnlichen Angelegeheit kann es dann zur ordentlichen Kündigung kommen.
Die 'Fristlose', also außer-ordentliche Kündigung bedarf immer eines außerordentlichen und wichtigen Grundes. Das Vergehen muss von einem Kaliber sein, dass eine Abmahnung nicht ausreicht. Diebstahl ist so ein Thema, Gewalt, sexualisierte Gewalt, ...

Und ja: die Kündigungsschutzklage MUSS binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht sein, sonst wird auch die an sich denkbar ungerechteste Kündigung wirksam. Nur in ganz wenigen Fällen kann diese Frist aufgehoben sein. Eine Kündigung erledigt sich folglich niemals von alleine, weil sie ja eh' offensichtlich nicht berechtigt ist - das will erst einmal gerichtlich festgestellt sein. Deswegen: Auf zum Arbeitsgericht.

-- Editiert von blaubär+ am 16.02.2019 15:24

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb509062-96):
lso, eine fristlose Kündigung ohne nennen des Grundes darf nicht sein.
Das schreibt der TE doch nicht. Sondern nur:
Zitat (von Shostress):
Auf die Frage wie er diese Anschuldigung beweisen könnte, antwortete mein Arbeitgeber nur mit "beweisen? Das muss ich ganz bestimmt nicht".
Also sollte der TE mal die Begründung lesen. Wird wohl verhaltensbedingt sein...eine massive Anschuldigung gibts auch. Ums Beweisen geht es evtl. später...vor Gericht. Oder das Gericht siehts wie der AG.
Zitat (von fb509062-96):
Sofern diese nicht vorliegen ist die Kündigung unzulässig und du kannst diese ignorieren
Gefährlicher Rat. Kündigungen sind immer zulässig, aber nicht immer wirksam.
Zitat (von fb509062-96):
egal ob mit oder ohne Grund, nicht erfolgen, wenn zuvor keine Abmahnung erteilt wurde.
Auch falsch. Geht auch gleich. Kommt auf die Anschuldigung an.
Zitat (von little-beagle):
Also, sofern Du keine silbernen Löffel geklaut hast:
Man sollte diesen Spruch aber endlich erweitern. Es gibt heute inzwischen mehrere *Delikte* und eher weniger silberne Löffel in den Firmen, die auch fristlose Kündigungen nach sich ziehen. Und sogar vor Gericht Bestand haben.

Es trifft dann eher zu: Ich hab schon Pferde vor der Apotheke silberne Löffel ko*** sehen.

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