Hallo liebe Leser,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und kennt sich ein wenig aus :
Wegen schlechter Auftragslage wurde mir und einem Kollegen gekündigt. Dies steht aber nicht in der Kündigung.
Die Firma wird jedoch nicht aufgelöst, sondern eine Schwesternfirma des Inhabers führt den Betrieb dann weiter.
Es handelt sich um einen kleinen Betrieb mit einem Geschäftsführer, dem Inhaber (steht auch auf der Gehaltsliste)
und 2 kaufmännischen Angestellten (gekündigt).
Nach Beendigung der Kündigungsfrist war ich genau 2 Jahre und 11 Monate in dieser Firma beschäftigt.
Nun meine Frage :
Habe ich eventuell eine Chance eine kleine Abfindung zu bekommen ?
Bitte nicht auf einen RA verweisen da ich keine Rechtschutzversicherung habe und mir den Anwalt wirklich nicht leisten kann.
Vielen Dank im voraus
Grüße Schnecki
Kündigung evtl. Abfindung ?
2. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2004 | 17:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung evtl. Abfindung ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Februar 2004 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Da die Firma weniger als 5 Angestellte hatte, gilt für Dich das Kündigungsschutzgesetz leider nicht.
Eine Chance auf eine Abfindung sehe ich daher nicht.
#2
Antwort vom 3. Februar 2004 | 23:10
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 45x hilfreich)
Da das KSchG nicht greift = keine Chance auf Abfindung
Und jetzt?
Schon
268.093
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
20 Antworten
-
18 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten