Kündigung gehalt

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Worrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung gehalt

So wir sind ein kleiner betrieb mit 2 leuten in der werkstatt ich gebe meine kündigung am 29.05 ab und kündige damit zum 30.06
Ich habe noch 12 tage resturlaub und würde die dann ende juni nehmen.
Muss mir mein arbeitgeber den resturlaub genehmigen?
Und wir bekommen gehalt immer am 24 aber vom vormonat also am 24.mai bekomme ich gehalt vom april im juli wenn ich ja schon fast eiben monat nicht mehr in der firma bin müsste ich ja dann das geld von juni bekommen steht mir ja zu.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1247x hilfreich)

Zitat (von Worrok):
So wir sind ein kleiner betrieb mit 2 leuten in der werkstatt ich gebe meine kündigung am 29.05 ab und kündige damit zum 30.06


Wenn Du das schon weißt und es sich um einen kleinen Betrieb handelt: Wäre es nicht fair, dem Chef die Kündigung schon jetzt zu geben?

Zitat:
Ich habe noch 12 tage resturlaub und würde die dann ende juni nehmen.
Muss mir mein arbeitgeber den resturlaub genehmigen?


Nein. Wenn betriebliche Belange dagegen stehen nicht. Die müsste der AG aber glaubhaft machen.

Zitat:
Und wir bekommen gehalt immer am 24 aber vom vormonat also am 24.mai bekomme ich gehalt vom april im juli wenn ich ja schon fast eiben monat nicht mehr in der firma bin müsste ich ja dann das geld von juni bekommen steht mir ja zu.


Diese Regelung dürfte ungültig sein; das Gehalt ist am ersten Tag des Folgemonats fällig; eine Verlängerung der Frist über den 20. Tag hinaus ist unzulässig (https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bis-wann-muss-das-gehalt-gezahlt-werden_76_429102.html). Ist in Deinem Fall jetzt aber auch egal, wenn Du kündigst, außer Du willst nochmal den pauschalen Schadenersatz von 40EUR geltend machen. (danke für den Hinweis, blaubär+)

-- Editiert von little-beagle am 17.05.2019 13:05

-- Editiert von little-beagle am 17.05.2019 13:14

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16873 Beiträge, 6307x hilfreich)

... die Sache mit dem Schadensersatz ist passé.

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#3
 Von 
Worrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein arbeit geber ist ein riesen ars...
Deswegen juckt mich das nicht mir geht es darum ob er mit irgendwie rechtlich was kann

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#4
 Von 
Worrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ein Grund meiner kündigung vor ein paar wochen gab uns mein chef ein zettel wo stand das wir halt jetzt keinen urlaub mehr von märz bis juli nehmen dürfen ich schon im juli eingetragen hatte mit meiner freundin abgeklärt usw ja in dem familien betrieb schaffen es nicht mal die leute mit einander zu reden da werden lieber zettel ausgedruckt und ich kann mir nicht vorstellen das es so rechtens ist da standen noch mehr sachen drinnen
Ja ich muss meine arbeitsschuhe selber bezahlen es gibt keine heizung in der werkstatt im winter bei minus graden dort geschraubt usw usw usw

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 5808x hilfreich)

Zitat (von Worrok):
und ich kann mir nicht vorstellen das es so rechtens ist
Doch, es ist durchaus rechtens solche Zettel zu drucken und auszuteilen. Das ist sogar gut, denn dann hat man etwas in der Hand und kann ggf. Aussagen beweisen.


Zitat (von Worrok):
ich schon im juli eingetragen hatte
Was bedeutet das? Nur in einem Plan eingetragen oder auch bereits genehmigt?

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#6
 Von 
Worrok
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir haben immer so einen Kalender bekommen wo wir unseren urlaub eintragen schon seit 2 jahren und dann hat er es eif geändert
Gibt es nur irgendwas wo er mir rechtlich was kann wenn ich kündige mir platzt bald so der kragen hier bin schon heilfroh wenn ich nächste woche meine kündigung abgebe ja und den brückentag urlaub hoffentlich ohne diskussion nehmen kann ist nähmlich alles schon gebucht ich hab extra ein auto dafür gekauft usw. Damit wir wegfahren können ich hab halt nur so eine wut auf den typ das ich ihm am liebsten eif ja

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 5808x hilfreich)

Der Urlaub war also noch nicht genehmigt. Somit gibt es auch kein Anrecht darauf, dass dieser jetzt noch genehmigt wird. Solch eine Planung kann natürlich geändert werden, das ist völlig in Ordnung. Erst wenn der Urlaub genehmigt wurde ist dieser fix.

Zitat (von Worrok):
und den brückentag urlaub hoffentlich ohne diskussion nehmen kann i
Wurde der Urlaub denn schon genehmigt? Ein Eintrag in einen Plan ist noch lange kein genehmigter Urlaub.

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