Kündigung gerechtfertig?

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung gerechtfertig?

Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Mitarbeiterin A wird durch ihren Partner um 15:15 Uhr informiert, dass zu Hause die Waschmaschine ausläuft, der Partner jetzt aber keine Zeit mehr habe den Schaden zu beheben, weil er sonst zu spät zum Dienst kommt.

Mitarbeiterin A sollte an dem Tag eigentlich bis 16:15 Uhr arbeiten, hat dann aber um 15:25 Uhr den Dienst beendet und die vorgesetzte per Mail informiert, dass sie vorzeitig abtreten muss, um einen schlimmeren Schaden zu verhindern.
Wenige Tage später wird Mitarbeiterin A von ihrer Chefin auf den vorzeitigen Dienstantritt angesprochen. A gab an der Chefin eine Mail geschickt zu haben, diese bestreitet jedoch eine Mail bekommen zu haben.
Bei der Nachschau in Outlook konnte die A tatsächlich aber keine Mail finden, beschwört aber, diese geschickt zu haben. In der Vergangenheit sei es bei ihr und anderen schon mehrfach dazu gekommen, dass Mails nicht übermittelt wurden oder erst Tage später übermittelt wurden.

Nun hat die A vom Betriebsrat erfahren, dass ihr ordentlich gekündigt werden soll.

Inzwischen ist nach einer Aktualisierung von Outlook durch die IT die fehlende Mail sowie einige ältere Mails wieder aufgetaucht und gleich fünfmal an die Chefin verschickt worden.

Wäre die Kündigung hier dennoch gerechtfertigt? Die A hat doch keinen Betrug begangen indem sie ihren vorzeitigen Feierabend angegeben hat. Das technische Problem dürfte sie nicht zu vertreten haben.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ob es ausreichend ist einfach zu verkünden das man früher geht ohne sich die Bestätigung zu holen ist fraglich (es sei denn es gibt da eine entsprechende Regelung in der Firma). Deshalb dürfte die Mail nur wenig ändern.

Ob dies zu einer Kündigung ausreicht oder ggf. eine Abmahnung zu erfolgen hätte ist allerdings auch fraglich. Wichtig wäre hier wie lange die Person schon im Betrieb ist, ob schon einmal etwas vorgefallen ist usw.

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#2
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Es waren an dem Tag weder die Chefin der A noch ihr Vertreter oder die ihre Abteilungsleitung im Haus und die A wusste auch nicht an wen sie sich sonst hätte wenden können.
Überdies führt so ein vorzeitiger Abgang bei anderen Bürokollegen zu keinen Problemen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Seltsam ist die Geschichte schon: Lebenspartner daheim und vor Ort informiert die AN, dass die Waschmaschine ausläuft, ihm ist offenbar nicht zuzumuten, seine Firma anzurufen wegen des aktuellen Schadens. Aber An soll umgehend nach Hause kommen und den Dienst vorzeitig beenden. Paarbeziehungen .... :zoff:
Wahrscheinlich ist die WM die ganze Zeit weiter ausgelaufen, oder wie?

Die sofortige Kündigung halte ich nach dem Stand der Dinge für überzogen - es sei denn, da läge mehr vor als hier und jetzt bekannt. Üblich und angemessen wäre wohl eher eine Abmahnung.
Merkwürdig auch die Abmeldung per Email - ich würde ja wohl eher ein paar Leute mündlich instruieren, eine Email evtl. zusätzlich ...

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#4
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

A hat hier eher Feierabend gemacht, weil sie nur 45 Minuten eher gehen musste, bei dem Partner wäre ein verspäteter Dienstbeginn von ca. 2 Stunden in Betracht gekommen und beide arbeiten im selben Unternehmen. Man wollte also den Schaden für das Unternehmen, sofern er überhaupt vorliegt, so gering wie möglich halten. A war mir ihrer aufgetragenen Arbeit auch durch.
Aus der Maschine schoss das Wasser auch nicht in Strömen, aber es bedurfte einer Reparatur.

Im Vorfeld gab es keine weiteren Probleme. Sie konnte niemanden mündlich informieren, weil ihr Büro nicht besetzt war und kein weiterer aus der Abteilung im Haus war.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn es zur Kündigung kommen sollte und der BR dem AG das nicht noch ausreden kann, sollte AN vor Gericht gute Chancen haben, dass die Kündigung als ungerechtfertigt verworfen wird.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von HappyFeet1981):
A hat hier eher Feierabend gemacht, weil sie nur 45 Minuten eher gehen musste, bei dem Partner wäre ein verspäteter Dienstbeginn von ca. 2 Stunden in Betracht gekommen und beide arbeiten im selben Unternehmen. Man wollte also den Schaden für das Unternehmen, sofern er überhaupt vorliegt, so gering wie möglich halten. A war mir ihrer aufgetragenen Arbeit auch durch.
Aus der Maschine schoss das Wasser auch nicht in Strömen, aber es bedurfte einer Reparatur.

Im Vorfeld gab es keine weiteren Probleme. Sie konnte niemanden mündlich informieren, weil ihr Büro nicht besetzt war und kein weiterer aus der Abteilung im Haus war.


Das spielt so gesehen keine Rolle. Es wäre besser gewesen wenn der Partner zuhause geblieben wäre, da hier ein Grund der Arbeitsverhinderung vorliegt. Zwar gibt es (soweit ich weiß) dazu keine eindeutigen Urteile doch ein Richter würde dies sicher ähnlich sehen da hier eine Schadensminderung im Vordergrund stand die sowohl den eigenen als auch evtl. Fremdbesitz gefährdet hätte.

Dieser "Wachwechsel" ist da schon ein wenig komplizierter, eine Abmeldung per Mail (dazu noch wenn dem AN bekannt ist das diese nicht immer ankommen) könnte da nicht ausreichend sein. Zumal die Frage bleibt woher der Chef denn überhaupt wusste das die AN früher gegangen ist, wenn er nicht im Haus war. Haben das die Kollegen verpfiffen? Wussten die denn Bescheid?

Alles in allem sehe ich hier aber trotzdem ein Verhalten das eine Abmahnung rechtfertigt, aber keine Kündigung. Laut gängiger Rechtssprechung darf man ja sogar einen Tag lang "schwänzen" und das wird trotzdem noch nicht als Kündigungsgrund gewertet. Der AG darf natürlich den Lohn um die Stunde kürzen, was aber wohl kaum ins Gewicht fallen dürfte.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Die Geschichte ist doch hanebüchen ... hat man nichts glaubwürdigeres?



Zitat (von palino):
Alles in allem sehe ich hier aber trotzdem ein Verhalten das eine Abmahnung rechtfertigt, aber keine Kündigung.

Stimmt, ohne vorherige (abgemahnte) Vorfälle dürfte das nicht zur gerichtsfesten Kündigung reichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, tatsächlich ist die A hier von einem anderen Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung angeschwärzt worden. Momentan herrscht in dieser Firma ein Denunziantentum, weil sich die Firma übernommen hat und jetzt Personal loswerden will.

Dein Argument der Schadensminderung kann ich absolut nachvollziehen. Mal abwarten ob hier die Kündigung kommt.

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